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Das Abwasserpumpwerk Am Generalshof 5.

© Simone Jacobius

Verschandelte Denkmäler : BVG und Wasserbetriebe kämpfen gegen Vandalismus im Berliner Südosten

Zwei denkmalgeschützte Häuser in Köpenick sind über und über beschmiert. Aus den einstigen Schönheiten sind Schandflecken geworden.

Von Simone Jacobius

Wer von der Köpenicker Dammbrücke in die Bahnhofstraße einbiegt, sieht sie gleich: die zwei kleinen Häuser, die unter Denkmalschutz stehen. Eigentlich sind sie wahre Schönheiten, wenn, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wär. Denn sie sind mittlerweile über und über beschmiert. Leider haben auch viele Union-Fans dort ihre Tags hinterlassen.

Das Haus am Platz des 23. April Nr. 1 befindet sich im Besitz der BVG, das Haus Am Generalshof 5 im Besitz der Berliner Wasserbetriebe (BWB).

„Uns ärgert der Anblick mächtig und wir wollen den Vandalen den Weg an das Abwasserpumpwerk Köpenick mit einem Zaun versperren”, sagt BWB-Sprecher Stephan Natz. Ursprünglich wollten die BWB das Haus mit einem 1,95 Meter hohen Stabmattenzaun sichern.

Uns ärgert der Anblick mächtig und wir wollen den Vandalen den Weg an das Abwasserpumpwerk Köpenick mit einem Zaun versperren

BWB-Sprecher Stephan Natz

Doch das lehnte die Untere Denkmalbehörde 2022 ab. Letztlich einigte man sich auf einen Stabgitterzaun nach historischem Vorbild, angefertigt in einer Spezialwerkstatt. „Dieser Zaun wurde im ersten Halbjahr 2023 ausgeschrieben, worauf wir nur zwei Angebote erhielten, deren Kosten unsere Schätzung deutlich überstiegen“, sagt Natz.

Zaun nach historischem Vorbild geplant

Nach Klärung der finanziellen Fragen wurde der Zaun letztlich beauftragt und im zweiten Halbjahr 2023 mit einer Länge von rund 110 Metern nebst zwei doppelflügligen Toranlagen gefertigt. Doch Ende 2023 machte das Wetter dem Projekt einen Strich durch die Rechnung. „Jetzt ist der Plan, dass es bei frostfreiem Wetter etwa Mitte Januar losgehen soll”, sagt Natz, „zudem werden wir die beschmierte Fassade von einer Fachfirma reinigen lassen, was wir in den vergangenen Jahren schon so oft getan haben, dass die Fassade durch die Reinigung stark gelitten hat.”

Auch die BVG hat Pläne für ihr kleines Häuschen am Platz des 23. April. „Gegenwärtig beschränkt sich die Nutzung durch die BVG auf das Erdgeschoss. Eine Sanierung ist geplant und derzeit werden die denkmalrechtlichen Anforderungen geprüft”, teilt der Pressesprecher der BVG mit.

Keine Gefahr für Leib und Leben

Auch wenn die beiden Häuser über und über beschmiert sind: Eine Gefahr geht nicht von ihnen aus. Daher ist eine Sicherung durch das Bezirksamt nicht erforderlich. Denn dieses ist nur bei Gefahr für Leib und Leben nötig, nicht jedoch, um ein Objekt in fremdem Eigentum zu sichern, sagt das Bezirksamt. Zurzeit sei zumindest bauaufsichtlich diesbezüglich kein Handlungserfordernis erkennbar, teilt das Bezirksamt mit. Es liefen derzeit auch keine bauaufsichtlichen oder Baugenehmigungsverfahren. Also mal schauen, wann der Zaun aufgestellt wird und ob es hilft.

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