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Und das ist übrigens der Flughafen Tegel, fotografiert aus einer Cessna - allerdings schon 2014.

© picture alliance / dpa

Lärm und Sicherheitsbedenken: Herrscht bald wieder Flugverbot über ganz Berlin?

Seit dem TXL-Aus kreisen Kleinflugzeuge am Berliner Himmel, Anwohner sind genervt. Der Senat will das nun „beobachten und bewerten".

Von Christian Hönicke

Wird Berlin wieder zur Flugverbotszone? Das Thema der neuen Kleinflugzeuge am Berliner Himmel hat nun die Behörden erreicht. Die Senatsverkehrsverwaltung will die Entwicklung nach der Schließung der innerstädtischen Flughäfen in Berlin „beobachten und bewerten, auch in Bezug auf Lärmemissionen“.

Dies teilte Sprecher Jan Thomsen auf Nachfrage mit. Zwar dürfe Berlin nicht eigenmächtig ein Flugverbot verhängen, das sei Bundessache. Doch die Verkehrsverwaltung, bei der die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB) angesiedelt ist, „behält sich vor, bei Änderungsbedarf auch die Bundesebene anzusprechen“.

Seit der Schließung des Flughafens TXL ist der größte Teil des Berliner Stadtgebiets unkontrollierter Luftraum. Anwohner berichten von einer starken Zunahme von Kleinflugzeugen am Himmel. Inzwischen fragen sich viele auch, ob das denn sicherheitstechnisch okay ist, Flugzeuge unkontrolliert über einer Millionenmetropole kreisen zu lassen. Neben der dichten Besiedlung sind in Berlin ja auch jede Menge besonders sicherheitsrelevante Areale zu finden, etwa politische Einrichtungen.

[Dieser Text stammt aus dem Pankow-Newsletter vom Tagesspiegel. Den kompletten Pankow-Newsletter gibt es kostenlos unter leute.tagesspiegel.de]

Die Antwort auf diese Frage ist kompliziert. Zwar ist die normale verkehrliche Luftaufsicht Ländersache. Doch: „Ein Flugbeschränkungsgebiet über ganz Berlin ist unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich“, sagt Thomsen. „Der Berliner Senat hat hier qua Gesetz keine eigenen Eingriffsmöglichkeiten.“

In der Tat legt das Bundesverkehrsministerium fest, ob Lufträume unkontrolliert oder kontrolliert sind, also ohne oder nur mit Anmeldung bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) beflogen werden dürfen. Auch „Luftsperrgebiete“ und „Gebiete mit Flugbeschränkungen“ weist das Bundesverkehrsministerium aus. In Berlin gibt es aktuell zwei Beschränkungsgebiete – eines in der Innenstadt 5,5 Kilometer rund um das Reichstagsgebäude, das andere um den Forschungsreaktor Wannsee.

Und was ist mit Sicherheit und potenzieller Terrorgefahr? Diese Fragen sind nicht unberechtigt, schließlich stürzte 2001 trotz des damals kontrollierten Luftraums ein Kleinflugzeug über Neukölln ab. Für innere Sicherheit und Terrorabwehr ist in Berlin die Senatsverwaltung für Inneres zuständig.

Aber offenbar nur auf dem Boden. Die militärische Luftraumüberwachung „im Sinne der Landesverteidigung“ erfolge durch die Bundeswehr und deren NATO-Partner, erklärte ein Sprecher der Innenverwaltung. Verantwortlich sei hier das Bundesverteidigungsministerium.

Die Abwehr einer „äußeren Gefahr“ im Inland wäre laut Innenverwaltung zwar theoretisch eine polizeiliche Aufgabe und somit Ländersache. Weil die Polizei aber keine Flugzeuge habe, werde auch hier die Luftwaffe „in Amtshilfe“ tätig. Dafür würden sogenannte „Alarmrotten“ vorgehalten, die bei sogenannten „Renegade-Lagen“ im Luftraum aufsteigen, „um den ‚Feind‘ zu identifizieren und ggfs. zu bekämpfen“. Für Berlin sind dabei die „Rotten“ in Rostock-Laage stationiert.

Für „die öffentliche Sicherheit“ der zivilen Luftfahrt wiederum verweist die Innenverwaltung zurück auf die Luftfahrtbehörde der Senatsverkehrsverwaltung. Die würde bei Verstößen gegen die Luftverkehrsregeln „entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten oder auch bei der Zuständigkeit einer Bundesbehörde Vorgänge“ weiterleiten.

Das hört sich alles verdächtig nach dem bekannten irdischen Behörden-Pingpong an. Hoffentlich funktioniert es in luftiger Höhe besser als hier unten. Wir wünschen Holm- und Rippenbruch.

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