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Das Terrassenhaus in der Bansiner Straße in Hellersdorf.

© Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Denkmalschutz für ein Stück DDR: Das innovative Terrassenhaus von Berlin-Hellersdorf

Rote Klinker und stufenförmiger Giebel – der Hellersdorfer Plattenbau vom Wohnbaukombinat Rostock war schon immer etwas Besonderes. Jetzt steht er auf der Denkmalliste.

Von Johanna Treblin

Das Hellersdorfer „Terrassenhaus“ in der Bansiner Straße 25/29 steht jetzt in der Landesdenkmalliste. Es sei von architektonischer Bedeutung, ein Symbol für die Geschichte des DDR-Wohnungsbaus und ein Beispiel für die innovative Gestaltung von Wohnungen in Großsiedlungen, hieß es aus der Senatsverwaltung für Kultur.

Das Gebäude mit dem stufenförmigen Giebel entstand Anfang der 1980er Jahre. Gebaut wurde es vom damaligen Wohnungsbaukombinat Rostock unter der Leitung von Ute Baumbach. Dessen Bauten sind durch rote Spaltklinker geprägt, die die norddeutsche Backsteingotik widerspiegeln sollen. 

Die Gestaltung der Giebelwand stammt von der Grafikerin Inge Jastram. Die Kunst am Bau sollte zur Identifikation der Bewohner mit ihrem Wohnort beitragen und das Quartier unverwechselbar machen – was angesichts des industrialisierten Wohnungsbaus auch dringend nötig war.

Auf einer Stufe mit Münchener Olympiabauten

Bereits in den 1960er und 1970er Jahren wurden häufig auf den terrassierten Wohnbau zurückgegriffen. Die wahrscheinlich bekanntesten Terrassenhäuser Deutschlands entstanden für die Olympischen Spiele 1972 im Münchener Olympischen Dorf. Erstes Vorbild sind die mythologischen „hängenden Gärten der Semiramis“ im antiken Babylon. Die Typologie geht aber primär auf Ideen der Moderne der 1920er Jahre zurück, heißt es in der Begründung der Kulturverwaltung.

Das Landesdenkmalamt hat sich vom Denkmalwert überzeugt

Sprecher der Senatsverwaltung für Kultur

Vom Denkmalschutz ihres Zuhauses erfuhren die Bewohner:innen zunächst nichts. Sie wunderten sich, weil sie nicht vorab informiert worden seien. Wie es zur Entscheidung kam, erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung so: „Das Landesdenkmalamt Berlin hat sich dem Terrassenhaus im Zuge der systematischen Denkmalerfassung gewidmet“ und „sich vom Denkmalwert überzeugt“.

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