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Riecht wie nasser Hund - und ist sogar einer. Ums temporäre Hundeverbot an Schlachtensee und Krummer Lanke gibt's auch Ärger.

© Gregor Fischer/dpa

Update

Schlappe für Bezirk Steglitz-Zehlendorf: Berliner Verwaltungsgericht kippt auch das zeitweilige Hundeverbot

Erfolg für Hundebesitzer vor Gericht: Erst wurde das ganzjährige Hundeverbot an Schlachtensee und Krummer Lanke aufgehoben, jetzt auch das temporäre.

Von Fatina Keilani

Ab sofort kann Stefan F. wieder „die Familie auslüften“. Es gehöre bei ihnen zur Wochenendgestaltung, mit Kindern und Hund am Schlachtensee spazieren zu gehen, erklärte F. vor dem Verwaltungsgericht. Dieses Ritual hatten ihm die Behörden kaputtgemacht, indem sie für die Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober ein Mitnahmeverbot für Hunde erließen. Dagegen wehrte sich F., der selbst Rechtsanwalt ist, vor Gericht. Und bekam am Mittwoch vorläufig Recht.

Für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ist dies schon die zweite Niederlage in Sachen Hundeverbot.

Die erste Schlappe im vergangenen Jahr

Den ersten Versuch hatte im vergangenen Dezember die 23. Kammer des Gerichts kassiert, zu deren Zuständigkeiten das Hundegesetz gehört. Damals scheiterte die Behörde daran, dass sie den Uferweg pauschal als Badestelle ausgewiesen hatte.

Diesmal war die 24. Kammer zuständig, denn es handelte sich nun um Verbote nach dem Grünflächen- und dem Landeswaldgesetz. Der südliche Bereich der Seen ist eine geschützte Grünanlage und gehört somit zur Zuständigkeit von Stadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne); der nördliche Teil ist Wald und untersteht den Berliner Forsten, also dem Senat. So handelte es sich auch um zwei Verfahren, die von der Kammer miteinander verbunden wurden.

Juristisch gesehen richteten sich die Anträge von Stefan F. jeweils nur auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Widersprüche. Ergebnis ist, dass die Behörden dem Antragsteller jetzt je einen Widerspruchsbescheid schicken müssen, gegen den F. dann klagen kann. Das Verbot gilt nicht mehr.

Das Gericht unter dem Vorsitzenden Christian Oestmann sah es zwar durchaus als möglich an, ein solches Verbot zu erlassen, wie es hier zu Gericht stand, jedoch hätte die Behörde dann glaubhaft machen müssen, dass das Problem anders nicht zu lösen gewesen ist – etwa indem eine hinreichende Ermittlung von Konfliktfällen durch das Ordnungsamt und eine halbwegs effektive Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten stattgefunden hätte. Das konnte die Behörde aber nicht. Zwar schilderte Stadträtin Markl- Vieto eindrücklich, welche Konflikte es gebe, wenn Hundebesitzer und Nicht- Hundebesitzer aufeinanderträfen.

250 Dankschreiben und 200 Beschwerden

Die Tiere würden über Picknickdecken und Handtücher laufen, Stullen anknabbern und Kindern übers Gesicht schlecken. „Ich liebe Hunde und habe selbst einen, aber das mag nicht jeder“, schilderte sie die Lage, während Antragsteller F. „keine Konflikte“ wahrgenommen haben will.

Sie habe rund 250 Dankschreiben von Bürgern bekommen, die sich freuten, endlich wieder an Schlachtensee und Krumme Lanke zu können, und 200 Beschwerden von Bürgern über Hundebesitzer, als es das Verbot noch nicht gab, so Markl-Vieto. Allerdings: In zweieinhalb Jahren war das Ordnungsamt nur an 52 Tagen am Ort, um Verstöße etwa gegen die Leinenpflicht zu erfassen, und es wurden in der ganzen Zeit nur sechs Bußgelder verhängt – für das Gericht viel zu wenig, um glaubhaft zu machen, dass es nicht anders ging.

Für Markl-Vieto hingegen ist es total unrealistisch, ein effektives Eingreifen des Ordnungsamts zu erwarten – zum einen gebe es absolut kein Personal, zum anderen würden die Hundebesitzer ihre Tiere bei Kontrollen eben schnell an die Leine nehmen und danach gleich wieder freilassen. Ein Vertreter der Forsten berichtete, die Leute weigerten sich oft, ihre Personalien anzugeben, und dann verfolge man das nicht weiter, um keinen Prozessen ausgesetzt zu sein.

An diesem Donnerstag wird das neue Hundegesetz im Abgeordnetenhaus behandelt und vermutlich beschlossen. Darin wird ein Passus geschaffen, der es dem Bezirksamt erlaubt, schlussendlich doch das Verbot zu erlassen. Dies ist neben umfangreichen Ermittlungen der zweite Weg, wie es am Ende zu einem Verbot kommen könnte.

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