zum Hauptinhalt
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Willy Brandt (l) mit seinem Gast, dem US-Präsidenten John F. Kennedy am 26.06.1963 in Berlin.

© dpa/dpa Fotografen

60. Jahrestag des Kennedy-Attentats: Schnell trug der Platz vor dem Rathaus Schöneberg seinen Namen

Nach dem Attentat auf den amerikanischen Präsidenten am 22. November 1963 trauerte West-Berlin. Der Wunsch, John F. Kennedy zu ehren, war groß. Er wurde sofort umgesetzt.

Nicht einmal drei Tage lagen im November 1963 zwischen der Forderung, den Rudolph-Wilde-Platz vor dem Rathaus Schöneberg in John-F.-Kennedy-Platz umzubenennen, und der Realisierung dieses Vorhabens. Es war ein ganz besonderer Zeitpunkt. West-Berlin stand vor genau 60 Jahren unter Schock. Der US-amerikanische Präsident war am 22. November 1963 in Dallas ermordet worden.

Jener Mann, der knapp fünf Monate zuvor der Seele der Mauerstädter so gutgetan hatte. Der mit den Worten „Ich bin ein Berliner!“ einen Ehrenplatz in ihren Herzen eingenommen hatte. Endlich fühlten sie sich gesehen und emotional verstanden. Kennedy hatte ihnen das gegeben, was viele von ihnen von der damaligen Bundesregierung unter Konrad Adenauer vermissten.

Jetzt war ihr amerikanischer Präsident tot. Gegen 20 Uhr hatte die Nachricht Deutschland erreicht. Studenten initiierten einen Fackelzug zum Rathaus Schöneberg, vor dem er am 26. Juni 1963 seine berühmte Rede gehalten hatte. Um Mitternacht hatten sich dort dann 50.000 Menschen versammelt; der Regierende Bürgermeister Willy Brandt hielt eine 15-minütige Traueransprache. Bereits in der Nacht zum 23. November stand auf einem Transparent die Forderung, Kennedy mit einer Umbenennung des Platzes vor dem Rathaus zu ehren. Die SPD schloss sich diesem Ansinnen an; der Senat setzte es um.

Am 25. November 1963 wurde Kennedy auf dem Nationalfriedhof Arlington beigesetzt. An den Trauerfeierlichkeiten nahm auch der Regierende Bürgermeister teil. Zur selben Zeit versammelten sich bis zu 300.000 Menschen vor dem Rathaus Schöneberg. Nach einer kurzen Ansprache verkündete Bürgermeister Heinrich Albertz – in Vertretung Brandts – die Umbenennung in John-F.-Kennedy-Platz; Polizeibeamte enthüllten die Schilder.

Der Tagesspiegel berichtete damals: „In der folgenden Schweigeminute gingen die Lichter der zahllosen Scheinwerfer sowie der Straßenbeleuchtung des Platzes aus. Allein zwei amerikanische Trompeter, einer auf dem Balkon des Rathauses, der andere auf dem Dach eines Hauses an der Ecke Dominicus- und Belziger Straße, waren angestrahlt. Sie bliesen den Zapfenstreich der amerikanischen Armee, zugleich ihr Totensignal, in den nachtdunklen Abend. In ergriffenem Schweigen verharrten die Menschen vor dem Rathaus und in den Seitenstraßen.“

Heutzutage würden das Berliner Straßengesetz und seine Ausführungsvorschriften eine derart schnelle Umbenennung einer Straße oder eines Platzes, die in einer emotionalen Ausnahmesituation beschlossen und realisiert wird, nicht mehr zulassen. Schon allein ein zeitlicher Abstand muss gewährleistet sein; erst fünf Jahre nach dem Tod kann eine Person mit einer Straßenbenennung geehrt werden. Außerdem sind bei Umbenennungen enge Grenzen gesetzt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false