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Nur zum Mitnehmen: Gastronomiebetrieb in Berlin

© dpa/Annette Riedl

Beschlussvorlage für Gipfel: Länder wollen Teil-Lockdown bis 20. Dezember verlängern

Ein Vorschlag von Berlins Regierendem Bürgermeister soll Grundlage für den Corona-Gipfel am Mittwoch sein. Was bleibt? Was soll sich ändern? Ein Überblick.

Von Sabine Beikler

Der Teil-Lockdown soll nach einem Vorschlag von Berlin, dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, wegen der weiterhin hohen Corona-Zahlen verlängert werden. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) telefonierte am Wochenende mit den Ministerpräsidenten der meisten anderen Länder, um einen abgestimmten Vorschlag vor dem Corona-Gipfel mit der Bundeskanzlerin am Mittwoch vorzulegen. Diese Beschlussvorlage liegt dem Tagesspiegel vor.

Dem Vernehmen nach liegen die SPD-regierten Länder und die von CDU und CSU-regierten Länder nicht so weit auseinander. Es gibt wohl eher länderspezifische Wünsche, unabhängig von der Regierungspartei.

Ein Überblick über die angestrebten Beschlüsse:

Verlängerung des Teil-Lockdowns

Grundsätzlich sollen die derzeit geltenden Maßnahmen bis zum 20. Dezember beibehalten werden. Dies betrifft etwa die Schließung von Hotels, Restaurants oder Fitnessstudios. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben und auch dort arbeiten sowie Reisen und Ausflüge unterlassen.

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Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder, die eine Inzidenz von weniger als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen und eine sinkende Tendenz der Inzidenz aufweisen, die Möglichkeit, hiervon abzuweichen.

Als Zielmarke wird eine Anzahl von maximal 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen genannt. Wenn ein Land dieses Ziel nicht erreicht, wird es jeweils eine 14-tägige Verlängerung der Maßnahmen geben. Ansonsten sollen ab 21. Dezember Öffnungsschritte vollzogen werden.

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Verschärfung der Maßnahmen

Es soll zusätzliche Regeln zwischen dem 1. Dezember und dem 17. Januar geben. Länder, die unter dem Schwellenwert von 50 liegen, können davon abweichen. Demnach sind private Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

In öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen ist Maske zu tragen - ebenso im ÖPNV, in Arbeits- und Betriebsstätten und im öffentlichen Raum unter freiem Himmel, wo viele Menschen anzutreffen sind. Häusliche Quarantäne für Reiserückkehrer und für Kontaktpersonen sollen vereinheitlicht und auf zehn Tage festgelegt werden.

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Ausnahmen für Weihnachten

An den Weihnachtsfeiertagen sollen dem Entwurf zufolge mehr als fünf Personen und mehr als zwei Haushalte erlaubt sein. Für die Zeit nach den Feiertagen soll eine mehrtägige Selbstquarantäne empfohlen werden. „Mit dieser Regelung soll Weihnachten auch in diesem besonderen Jahr als Fest im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein“, heißt es in dem Papier.

Mit den Kirchen sollen Vereinbarungen für die anstehenden Feierlichkeiten getroffen werden - dabei soll als Leitlinie gelten, dass große Gottesdienste zu vermeiden sind.

Silvester

Ob Silvesterfeiern mit fünf oder zehn Menschen aus mehr als zwei Haushalten in diesem Jahr möglich sind, scheint noch unklar. Die Beschlussvorlage sieht in Klammern vor, die Weihnachtsregeln möglicherweise bis zum 3. Januar gelten zu lassen - darüber besteht noch keine Einigkeit.

Bereits deutlich vermerkt ist allerdings, dass es kein Feuerwerk geben soll. Der Verkauf, der Kauf und auch das Zünden sollen verboten werden, um Einsatzkräfte zu entlasten, das Gesundheitssystem nicht weiter zu belasten und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Schulen

Solange die Corona-Lage sich nicht entspannt, sollen Schüler ab der 7. Klasse in Deutschland künftig auch im Unterricht Maske tragen. Gelten soll das für Schüler und Berufsschüler in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen - was derzeit vielerorts der Fall ist. Schulen ohne Corona-Fälle können aber davon ausgenommen werden.

In der Beschlussvorlage wird für die Schulen auch eine Teststrategie vorgeschlagen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, soll diese zusammen mit den betroffenen Lehrkräften für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Fällt der negativ aus, kann die Klasse wieder zurück an die Schule.

„Um diese wirksame Teststrategie flächendeckend zur Anwendung bringen zu können, wird der Bund (über die Länder) zusätzliche Kapazitäten von Antigen-Tests zur Verfügung stellen“, heißt es in dem Papier.

Die genaue Ausgestaltung weiterer Maßnahmen, wie etwa die Frage, ob Schulen wieder in den Wechselunterricht übergehen, wird in dem Vorschlag den Ländern überlassen. Schülerfahrten und internationaler Austausch sollen aber grundsätzlich untersagt bleiben. Es wird zudem empfohlen den Unterrichtsbeginn zu staffeln, um den Schulverkehr zu entzerren.

Die digitale Lehre an Hochschulen und Universitäten bleibt bestehen mit Ausnahmen von Labortätigkeiten, Praktika und Prüfungen.

Finanzhilfen

Die Staatshilfen für von Schließung betroffene Unternehmen, Selbstständige und Vereine sollen verlängert werden. Für Bereiche, die absehbar noch über Monate größere Einschränkungen des Geschäftsbetriebs zu erwarten haben, fordern die Länder vom Bund eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 - etwa für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Soloselbstständige und die Reisebranche. Auch Steuerzuschüsse für die gesetzliche Krankenversicherung soll der Bund prüfen.(mit dpa/AFP)

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