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Sparschwein mit Gas-Symbol auf Geldscheinen.

© action press / Christian Ohde

250 Millionen Euro für Berliner Kleinstbetriebe: Senat unterstützt bei hohen Energiekosten

Mit einer einmaligen Zahlung unterstützt der Berliner Senat kleine Firmen, unternehmerisch tätige Vereine und Selbstständige, die unter den hohen Energiekosten des vergangenen Jahres gelitten haben.

Mit einer einmaligen Zahlung will der Berliner Senat kleine Firmen, unternehmerisch tätige Vereine und Selbstständige unterstützen, die unter den hohen Energiekosten des vergangenen Jahres gelitten haben. Das Programm „KMU Energiehärtefallhilfe Berlin“ soll Betrieben in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 90 Prozent der Energieausgaben von 2022 zugutekommen, insofern diese 50 Prozent über den Kosten des Jahres 2021 gelegen haben. Das hat die Senatswirtschaftsverwaltung am Dienstag bekanntgegeben.

Für die Hilfen stellt das Land Berlin 200 Millionen Euro zur Verfügung. Den Betrag hat der Senat im Nachtragshaushalt 2022/2023 festgelegt. Der Bund steuert 52 Millionen Euro dazu. Es gilt eine Bagatellgrenze von 3000 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 300.000 Euro. Anträge können die Betriebe online vom 15. Mai bis zum 31. Oktober 2023 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) stellen.

Die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Franziska Giffey (SPD), sagte, dass die vielen Krisen des vergangenen Jahres die Hilfe nötig machten: „Mit den Liquiditäts- und Heizkostenhilfen hat das Land Berlin schnell auf die bedrohlichen Lagen reagiert und zeigt auch mit der KMU Energiehärtefallhilfe, dass wir Unternehmen in Not nicht alleine lassen.“ (sims)

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