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Problem-Immobilie in Charlottenburg-Wilmersdorf: Berliner Senat will einen Vorkauf nicht mitfinanzieren
Im Fall eines Hauses in Berlin-Wilmersdorf hätte der CDU-Bezirksstadtrat gerne das Vorkaufsrecht angewandt. Nun wird bekannt: Der Senat versagt ihm die Unterstützung.
Von Teresa Roelcke
Gerade erst hatte der Fall der Neuköllner Weichselstraße 52 gezeigt: Das bezirkliche Vorkaufsrecht lässt sich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 noch anwenden (Az.: 4 C 1.20). Das Gericht hatte der damaligen Vorkaufspraxis einen Riegel vorgeschoben und entschieden: Nur „Problemimmobilien“, in denen erhebliche Missstände vorliegen, fallen unter das Vorkaufsrecht. Damit einher geht aber auch ein erhöhter Investitionsbedarf, wenn ein Vorkauf tatsächlich stattfindet.
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