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Dieses Haus hätte vorgekauft werden können: Mecklenburgische Straße 89 / Aachener Straße 1

© Hausgemeinschaft Mecklenburgische Straße 89 / Aachener Straße 1

Tagesspiegel Plus Update

Problem-Immobilie in Charlottenburg-Wilmersdorf: Berliner Senat will einen Vorkauf nicht mitfinanzieren

Im Fall eines Hauses in Berlin-Wilmersdorf hätte der CDU-Bezirksstadtrat gerne das Vorkaufsrecht angewandt. Nun wird bekannt: Der Senat versagt ihm die Unterstützung.

Gerade erst hatte der Fall der Neuköllner Weichselstraße 52 gezeigt: Das bezirkliche Vorkaufsrecht lässt sich auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2021 noch anwenden (Az.: 4 C 1.20). Das Gericht hatte der damaligen Vorkaufspraxis einen Riegel vorgeschoben und entschieden: Nur „Problemimmobilien“, in denen erhebliche Missstände vorliegen, fallen unter das Vorkaufsrecht. Damit einher geht aber auch ein erhöhter Investitionsbedarf, wenn ein Vorkauf tatsächlich stattfindet.

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