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Vor der Beamtung wird erstmal die Gesundheit geprüft.

© Imago/HRSCHULZ

Gesundheitsprüfung für Berlins Beamte: „Der doppelte Check ergibt keinen Sinn“

Der Bund lässt die Gesundheit seiner Beamten beim Land prüfen, das Land traut dieser Prüfung aber nicht. Ein Beispiel für ineffiziente Verwaltung, schreibt unser Experte von der Hochschule für Wirtschaft und Recht.

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. David Zellhöfer

Ich fühle mich mittlerweile unbesiegbar, da ich zweimal auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Das sollte für mein bisher geplantes Leben ausreichen.

Was ich dafür opfern musste? Gar nichts. Aber auf dem Weg zur Unbesiegbarkeit wurde mir klar, was die Verwaltung dafür an Opfern zu bringen bereit war: Vertrauen und Effizienz. Um das besser verstehen zu können, muss ich ein wenig ausholen.

Für die Verbeamtung ist es nötig, vom Amtsarzt begutachtet zu werden, um eine Prognose zu erhalten, ob potentielle Beamte dauerhaft ihren Dienst erbringen können. Persönlich finde ich das sinnvoll, um das Risiko für den Staat, der auch für Krankheitsleistungen aufkommt, zu minimieren.

Lehrkräfte an den Berliner Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Älteren kennen sie noch als Fachhochschulen, müssen zusätzlich eine berufspraktische Vorbildung mitbringen. So war es auch in meinem Fall. Ich war in der Staatsbibliothek tätig, die zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit Sitz in Berlin gehört und Bundesbeamte ernennt.

Wahrscheinlich um Doppelstrukturen zu vermeiden, unterhält der Bund keinen Amtsarzt in Berlin sondern vertraut auf die Dienste der Landesbehörde Lageso (Landesamt für Gesundheit und Soziales), welches im November 2019 feststellte, dass ich gesund genug sei, um Bundesbeamter auf Lebenszeit zu werden.

2020 zeichnete sich ab, dass ich die Chance erhalten solle, Professor zu werden. Auch zur Berufung im Land Berlin ist es notwendig, amtsärztlich auf Eignung überprüft zu werden. Dies war knapp sechs Monate später auch für mich vorgesehen.

Überlegen Sie mal kurz, wer mich untersuchen könnte?

Richtig, natürlich das Lageso, wo man mich erneut herzlich willkommen hieß und wir immerhin unser Gespräch über die Geburt meiner zweiten Tochter als „mittlerweile erfolgt“ aktenkundig machen konnten. Meine Prognose war gleich geblieben, unterschiedliche Bewertungsstandards zwischen Bund und Land gibt es nicht, wie meine Nachfrage ergab – demnach konnte es auch kein anderes Ergebnis geben.

Offenbar vertraut Berlin dem landeseigenen Lageso nicht, wenn es um das landeseigene Personal geht, sodass auch bei zeitlich nah beieinander liegenden „Raubberufungen“, die nochmal ein Thema für sich sind, das gleiche Lageso eine erneute Prognose bezüglich der Dienstfähigkeit abgeben muss.

Dass unter dem konstruierten Vertrauensmangel und der fehlenden Prozesskritik die Effizienz im Verwaltungsakt leidet, verwundert wenig.

Interessant wird es nun, wenn Lehrerinnen und Lehrer verbeamtet werden, die vor kurzem ihre Einstellungsuntersuchung als Angestellte hinter sich gebracht haben. Es ist ja nicht so, dass die Amtsärzte vor dem erhöhten Arbeitsaufkommen nicht schon gewarnt hätten.

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