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Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ will große Wohnungskonzerne vergesellschaften.

© dpa/Christophe Gateau

Tagesspiegel Plus Update

Ein Bericht, viele Deutungen: Berlins Landesverfassung ist der Knackpunkt bei der Enteignungsfrage

Die Expertenkommission bestätigt: Das Grundgesetz ermöglicht eine Vergesellschaftung von Wohnungen. An den offenen Fragen entzündet sich die politische Debatte.

| Update:

Vergesellschaftung von großen Wohnungskonzernen ist möglich, es geht nur noch um das Wie – diese Botschaft verbreitete sich vergangene Woche in Windeseile, nachdem die „Berliner Morgenpost“ vorab über den Zwischenbericht der Expertenkommission Vergesellschaftung berichtet hatte. Ganz so eindeutig wollten sich die Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin (SPD) und Kommissionsmitglied Florian Rödl von der Freien Universität dieser Botschaft nun allerdings nicht anschließen, auch wenn sie die bereits veröffentlichten Erkenntnisse aus dem Bericht inhaltlich überwiegend bestätigten.

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