zum Hauptinhalt
Bei einer Pressekonferenz in Berlin hatte Abbas Israel „50 Holocausts“ in 50 palästinensischen Dörfern und Städten vorgeworfen.

© AFP/JENS SCHLUETER

Anfangsverdacht der Volksverhetzung: Berliner stellt Strafanzeige gegen Abbas wegen Holocaust-Vergleichs – Immunität ist unklar

Die Strafanzeige stellte ein Enkelsohn von Shoah-Überlebenden. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der Palästinenser-Präsident diplomatische Immunität genießt.

Die Berliner Polizei ermittelt gegen Palästinenser-Präsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung.

Beim Polizeilichen Staatsschutz sei eine Strafanzeige wegen „Relativierung der Schoah“ im Zusammenhang mit den Äußerungen von Abbas im Bundeskanzleramt eingegangen, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (EPD) in Berlin.

Das Ermittlungsverfahren werde vom Landeskriminalamt bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur weiteren Entscheidung übersandt. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet.

Am Dienstag war Abbas zu einem Gespräch im Kanzleramt in Berlin. Bei der anschließenden Pressekonferenz sagte er, Israel habe „50 Massaker“, „50 Holocausts“ in 50 palästinensischen Dörfern und Städten verübt. Der Vorfall hatte breite Empörung ausgelöst, auch weil Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf diese Aussage nicht sofort reagierte.

Die Anzeige gegen Abbas hatte am Mittwoch der Berliner Mike Delberg gestellt. Er sei ein jüdischer Deutscher und Enkelsohn von Überlebenden des Holocausts, schrieb Delberg in der Anzeige, die er auf Twitter postete: „Durch seine Aussagen hat Mahmud Abbas die schrecklichste Zeit in der Geschichte unseres Landes und in der Geschichte meiner Familie und Glaubensgemeinschaft verharmlost und relativiert.“ Auf Twitter erklärte Delberg, wer den Holocaust verharmlose, gehöre dafür bestraft.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Der diplomatische Status von Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas während seines Deutschland-Besuchs ist offenbar noch ungeklärt. Nach Auffassung der Bundesregierung bestehe eine diplomatische Immunität, erklärte ein Regierungssprecher am Freitag in Berlin. Es habe sich um den offiziellen Besuch eines Repräsentanten der palästinensischen Autonomiebehörde gehandelt, so die Begründung.

Die Justizbehörden müssten jedoch verbindlich klären, ob die Voraussetzungen für eine solche Immunität tatsächlich vorgelegen hätten. Wenn dies der Fall wäre, könnte Abbas nicht strafrechtlich belangt werden.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das Auswärtige Amt geht nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung ebenfalls davon aus, dass Abbas Immunität vor Strafverfolgung genieße, weil er sich im Rahmen eines „offiziellen Besuchs“ in Deutschland aufgehalten habe.

Nach Einschätzung des von der „Bild“-Zeitung zitierten Strafrechtsprofessors Michael Kubiciel ist diese Einschätzung allerdings strittig. Immunität könne Abbas nur genießen, wenn er „als Repräsentant eines anderen Staates“ in Deutschland gewesen sei. Die Frage, „ob Palästina ein Staat ist oder nicht“, habe in dieser Angelegenheit daher „ausschlaggebende Bedeutung“.

Deutschland erkennt Palästina bisher nicht als Staat an, pflegt aber diplomatische Beziehungen zu den Palästinensergebieten.

Die Staatsanwaltschaft prüft nach Angaben eines Sprechers, ob es Ausschlussgründe für eine Fortführung der Ermittlungen gibt – das Vorliegen der diplomatischen Immunität wäre ein solcher Grund. (Tsp, epd, KNA, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false