zum Hauptinhalt

© imago images/Seeliger

Berliner Senat verlängert Schutzklausel: Neue Wohnungsbesitzer dürfen Mietern auch weiterhin zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen

Um Mieter zu schützen, wurde nun die Regel zum Kündigungsschutz verlängert. Zehn Jahre sind sie demnach auch weiterhin sicher vor Eigenbedarf. Das beschloss der Senat am Dienstag.

Die sogenannte Kündigungsschutzklausel für Mieter in früheren Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, wird um zehn Jahre verlängert. Das beschloss der Senat am Dienstag. Demnach darf der Eigentümer nach Umwandlung den Mietern zehn Jahre lang nicht wegen Eigenbedarfs kündigen. Die Verordnung gilt bereits seit 2013 und würde ohne Anschlussregelung Ende September auslaufen.

Neue Regeln bremsten Umwandlung – etwas

„Die Verlängerung der Verordnung bedeutet mehr Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in Berlin“, sagte der Senator für Wohnen, Christian Gaebler (SPD). Er verwies darauf, dass das Bundesrecht lediglich eine Drei-Jahres-Frist vorsehe. Der Senat nutze eine Öffnungsklausel und schöpfe an der Stelle seine rechtlichen Möglichkeiten voll aus.

In Berlin sind viele Wohnungen in Mietshäusern in Eigentumswohnungen umgewandelt worden. Allein zwischen 2011 und 2020 betraf dies laut Mieterverein 124.421 Wohnungen. In sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur ist eine behördliche Genehmigung für solche Umwandlungen nötig. Dadurch und durch neue Regelungen im Baugesetzbuch des Bundes wurde das Tempo bei der Umwandlung in den vergangenen Jahren etwas gebremst. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false