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Ist die Miete zu hoch? Der Online-Rechner des Senats kann dies schnell herausfinden.

© Christoph Soeder / dpa

Ist die Miete ab dem 23. November zu hoch?: Berliner Senat stellt Mietendeckel-Rechner online

Das Online-Formular errechnet, ob aktuelle Mieten dem Mietendeckel-Gesetz entsprechen oder nicht. Das womöglich gesparte Geld sollte man dennoch zurücklegen.

Was bedeutet der Berliner Mietendeckel für Sie? Diese Frage will die Senatsverwaltung für Wohnen den Mietern in Berlin mit einem Mietendeckel-Rechner beantworten. Wenige Tage vor Inkrafttreten der zweiten Stufe des umstrittenen Gesetzes können Mieter nun online feststellen, ob ihre Miete ab dem 23. November als überhöht gilt und damit gesenkt werden muss.

Liegt das Ergebnis über dem gesetzlich zulässigen Wert, können Mieter ihre Vermieter kontaktieren oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen einschalten. Auch das funktioniere über ein Online-Formular, teilte die Stadtentwicklungsverwaltung am Montag mit.

Um festzustellen, ob die eigene Miete sich laut Mietendeckel im gesetzlichen Rahmen befindet, müssen Nutzer ihre Anschrift, Wohnungsgröße, Nettokaltmiete in Euro und das Baujahr des Hauses in das Online-Formular eingeben.

Auch Angaben zur Ausstattung können konkretisiert werden: Hat die Wohnung zum Beispiel einen schwellenlos erreichbaren Personenaufzug, eine Einbauküche oder eine hochwertige Sanitärausstattung?

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Nachdem man seine Eingaben abgeschickt hat, zeigt der Rechner einem an, ob die Miete künftig als überhöht gilt, oder nicht, und wie hoch die zulässige Mietobergrenze im eigenen Fall ist.

Seit dem 23. Februar sind im Zuge des Berliner Mietendeckels die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen ab 2022 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ab kommenden Montag sind überhöhte Mieten gesetzlich verboten.

Rund 340.000 Wohnungen könnten überhöhte Mieten aufweisen

Das gilt, wenn eine Miete mehr als 20 Prozent über den vom Staat festgelegten Obergrenzen liegt, die seit Februar bereits bei Neuvermietungen zum Tragen kommen. Die Mietobergrenzen bemessen sich nach Ausstattung, Baujahr, Modernisierungsmaßnahmen und Lage der Wohnung.

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Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel geht davon aus, dass auf dieser Basis etwa 340.000 Wohnungen überhöhte Mieten aufweisen, die gesenkt werden müssen. „Wird der Vermietende nicht von alleine tätig, setzt die Verwaltung den Anspruch der Mieterinnen und Mieter durch“, so der Linke-Politiker.

Über die Verfassungsmäßigkeit des bundesweit einmaligen Mietendeckels in Berlin entscheidet das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich im zweiten Quartal kommenden Jahres. Bis dahin empfiehlt Scheel den Mietern, eingespartes Mietgeld zur Seite zu legen. (mit dpa)

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