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Der Berliner senat startet einen neuen Anlauf für den Mietendeckel.

© Christoph Soeder/dpa

Neuer Anlauf zum Mietenstopp: Berliner Senat fordert Länderöffnungsklausel für den Mietendeckel

Der Senat startet einen neuen Anlauf zur Einführung des Mietendeckels. Über den Bundesrat soll das Gesetz doch noch eingeführt werden.

Vier Monate nach dem Scheitern des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgerichts und kurz vor der Abgeordnetenhauswahl will der rot-rot-grüne Senat nun einen neuen Anlauf für die Regelung zum Mietenstopp nehmen – über eine Bundesratsinitiative.

Damit soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Länderöffnungsklausel vorzulegen, die es den Bundesländern ermöglicht, auf angespannten Wohnungsmärkten mietpreisbegrenzend einzugreifen, heißt es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt. Das Mietpreisrecht auf Bundesebene werde „der Lage auf den Wohnungsmärkten in vielen Städten und Ballungsräumen der Bundesrepublik Deutschland nicht gerecht“. Zunächst hatte der „RBB“ berichtet.

„Die Mieten steigen, Menschen können sich oft den Wohnraum in der Stadt nicht mehr leisten. Darauf müssen wir reagieren und weitere Verdrängung verhindern“, sagte Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) dem Tagesspiegel.

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Land Berlin die Einführung des Mietendeckels verwehrt, weil es dafür keine Länderkompetenz gebe. „Mit der Berliner Bundesratsinitiative wollen wir nun eine Öffnungsklausel im Bundesrecht erreichen, damit Länder in angespannten Wohnungslagen von den Bundesregelungen abweichen können, um Mieterinnen und Mieter besser zu schützen“, sagte Müller.

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Erarbeitet wurde der Antrag von den Senatsverwaltungen für Justiz und Stadtentwicklung. „Wohnen ist die soziale Frage in der Stadt des 21. Jahrhunderts. Die Idee des Mietendeckels war richtig, deshalb müssen wir jetzt die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen“, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Die Initiative wird auch behandelt, wenn die Regierung abgewählt wird

Mit dem Beschluss des Verfassungsgerichts sei Berlin der Weg versperrt worden, Mieter:innen vor Verdrängung zu schützen und Mietpreisspirale zu durchbrechen, sagte Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke). „Diese Entscheidung ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend einen wirksamen Mieter:innenschutz brauchen.“ Mit der Bundesratsinitiative solle die Möglichkeit geschaffen werden „Mieter:innen vor dem Verlust ihres Zuhauses zu bewahren“.

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Die Initiative wird auch dann vom Bundesrat behandelt, wenn der aktuelle rot-rot-grüne Senat bei der Abgeordnetenhauswahl abgewählt werden sollte. Es sei denn, die künftige Berliner Regierung zieht den Antrag zurück. Die Erfolgsaussichten dürften jedoch ohnehin gering sein. Mit einer Mehrheit unter den Ländern für das Ansinnen ist derzeit nicht zu rechnen.

Mit dem Mietendeckel hatte das Land Berlin versucht, die seit Jahren voranschreitenden Mietpreissteigerungen in der Hauptstadt zu stoppen. Neben einem Preismoratorium für fünf Jahre beinhaltete das Gesetz orts- und gebäudeabhängige Mietabsenkungen.

Die Frage nach der grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit ist noch offen

Im April erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für nichtig. Danach hat das Land Berlin nicht die Kompetenz, eine solches Gesetz einzuführen, da das soziale Mietrecht auf Bundesebene abschließend behandelt ist. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Bundestag sowie CDU und FDP im Abgeordnetenhaus hatten dagegen Beschwerde beim obersten deutschen Gericht eingelegt. Zur Frage, ob es verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich ist, den in der Berliner Regelung vorgesehenen Mietenstopp und die Preisabsenkung einzuführen, äußerten sich die Richter in ihrer Entscheidung nicht.

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Auf Bundesebene sind bislang nur die Linken für einen bundesweiten Mietendeckel, die Grünen sind für eine abgespeckte Version für „Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt“, Mietobergrenzen im Bestand sollen möglich sein. Die SPD will in angespannten Märkten Mieterhöhungen lediglich im Rahmen der Inflationsrate erlauben.

CDU und FDP lehnen die Pläne für den Mietendeckel ab

CDU-Spitzenkandidat Kai Wegner warf dem rot-rot-grünen Senat vor, einen „unausgegorenen Populismus“ zu betreiben. „Drei Wochen vor der Wahl soll das Vorzeigeprojekt für gescheiterte rot-rot-grüne Politik nun mit aller Macht auf Bundesebene durchgedrückt werden“, sagte Kai Wegner dem Tagesspiegel. „Statt auf Lösungen zu setzen, die das Problem der Mietenkrise in unserer Stadt wirklich von der Wurzel angehen, setzt Rot-Rot-Grün weiter auf das falsches Instrument.“

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Der Mietendeckel sei nicht nur juristisch, sondern auch in der Sache gescheitert. Damit habe Rot-Rot-Grün private Unternehmen, die zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum schaffen wollten, aus der Stadt vertrieben, den alters- und klimagerechten Umbau des Wohnungsbestandes sabotiert und Berlin zur Stadt mit der bundesweit höchsten Konkurrenz um freien Wohnraum gemacht. „Notdürftige Mangelverwaltung hilft den Mieterinnen und Mietern nicht weiter“, sagte Wegner. „ Wir brauchen Lösungen für den Mieterschutz, die wirklich funktionieren, und wir müssen mehr, schneller und günstiger bauen.“

Auch FDP-Spitzenkandidat Sebastian Czaja kritisiert das Vorhaben. „Die Bundesratsinitiative der Linkskoalition zum Mietendeckel ist das letzte gemeinsame Projekt dieser sonst völlig zerstrittenen Schicksalsgemeinschaft“, sagte der Liberale am Sonnabend. „Der verzweifelte Versuch, dem bereits einmal juristisch gescheiterten Mietendeckel nochmals Leben einzuhauchen, ist genau diese Nebelkerze, die zahlreiche Mieterinnen und Mietern in die Misere gebracht hat.“ Eine seriöse Politik für Berlin sehe anders aus.

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