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Das Landesverfassungsgericht hatte Klagen rechtgegeben, wonach die Zutrittshürden für die Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl im September für kleine Parteien zu hoch seien.

© Sven Braun/dpa

Nach Beschluss des Landesverfassungsgerichts: Berliner Parlament will Wahlhürden für kleine Parteien weiter absenken

Erst im Februar war eine Änderung des Wahlrechts in der Pandemie beschlossen wurden. Jetzt soll das Quorum für Unterstützerunterschriften deutlich sinken.

Die Quoren für kleine Parteien, um an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen zu können, sollen deutlich absinken. Das Berliner Parlament will damit das Wahlrecht schnell an einen Beschluss des Landesverfassungsgerichts anpassen. Darauf haben sich am Donnerstagabend die parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen geeinigt. Das Gericht hatte Klagen rechtgegeben, wonach die Zutrittshürden für die Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl im September für kleine Parteien zu hoch seien.

Konkret rügten die Richter die Vorgaben im Wahlgesetz für die Zahl der Unterstützerunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen. Unter den außergewöhnlichen Bedingungen der Corona-Pandemie, in denen Kontakte so weit wie möglich vermieden werden müssten, seien die Quoren zu hoch.

Das Verfassungsgericht regte eine Absenkung auf 20 bis 30 Prozent des Niveaus vor der Corona-Krise an. Das Abgeordnetenhaus hatte hingegen am 11. Februar eine Halbierung der Mindestzahl beschlossen, also eine Absenkung um 50 Prozent. Für das Einreichen von Wahlkreisvorschlägen sollten demnach 25 Unterschriften, für Bezirkslisten 100 und für Landeslisten 1100 Unterschriften nötig sein.

Daniel Wesener, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen, bestätigte dem Tagesspiegel die Einigung der Parteien, den Beschluss des Gerichts in das Berliner Wahlrecht zu übertragen. "Alle Fraktionen wollen auch in der Pandemie eine Chancengerechtigkeit für die nicht im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien herstellen", sagte Wesener.

Wie hoch die Zahl der Unterschriften genau sein muss, ist noch nicht vereinbart

Ein möglicher Änderungsantrag könnte nach Tagesspiegel-Informationen schon in der kommenden Parlamentssitzung am 25. März eingebracht und dort in erster Lesung beraten werden. Wie hoch die Zahl der Unterschriften genau sein muss, ist nach Tagesspiegel-Informationen noch nicht vereinbart. Die Parteien wollen sich aber eng am Beschluss des Gerichts orientieren.

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Der Beschluss kam dem Vernehmen nach überraschend für die rot-rot-grüne Koalition. Sie hatte sich mit dem Berliner Wahlrecht zuvor an der Rechtsprechung mehrerer anderer Bundesländer orientiert.

So hatte das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen noch im Dezember 2020 eine Absenkung der Zahl der Unterschriften auf 50 Prozent als ausreichend betrachtet. Auch in Baden-Württemberg gilt bislang eine Absenkung auf 50 Prozent. Der Berliner Beschluss könnte demnach auch Folgen für die Bundesebene und andere Länder haben.

Geklagt hatten zuvor die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), Piratenpartei, Freie Wähler, Tierschutzpartei und Mieterschutzpartei. Sie sahen ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt. Das Verfassungsgericht sah das im speziellen Fall der Corona-Pandemie als begründet an, sodass das Gesetz nun geändert werden muss.

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