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Fahrscheinentwerter auf Berliner U-Bahnhof.

© imago stock&people

Berliner Nahverkehr: Kontrolleure dürfen Kinder nicht aus der BVG werfen

Kind ohne Fahrschein? "Die Minderjährigen dürfen keinesfalls aus dem Fahrzeug verwiesen werden", heißt es bei der BVG. Welche Regeln genau gelten.

Tausende Kinder werden jährlich ohne Fahrschein in der BVG angetroffen - 5000 Kinder zwischen 6 und 14 Jahren waren es 2017. Die BVG hat jetzt die Regeln für die Kontrolleure aufgezeigt.

Das geht aus einer Antwort an die Linken-Politiker Tobias Schulze, Franziska Brychcy und Kristian Ronneburg hervor.

"Gesprächsatmosphäre dem Alter anpassen"

"Alle allein reisende Minderjährige sind wie die anderen Fahrgäste zu behandeln. Es wird nach einem gültigen Fahrausweis gefragt. Die Gesprächsatmosphäre muss dem Alter des Minderjährigen angepasst werden.

Die Minderjährigen dürfen keinesfalls aus dem Fahrzeug verwiesen werden", teilte die BVG mit, aus der der Senat zitiert. "Zu treffende Maßnahmen sind nach Möglichkeit sachlich zu erläutern. Der typische Sprachgebrauch ist wahrzunehmen, zu relativieren bzw. zu überhören.“

"Bestehen Zweifel am Alter, soll die Polizei gerufen werden"

Und was ist mit dem Lösen von Karten, wenn die Kinder angetroffen werden? „Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sind, wenn sie ohne oder ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, nicht zur sofortigen Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes aufzufordern. Für die Weiterfahrt hat das Kind oder der Jugendliche wenn möglich, einen Fahrausweis zu lösen bzw. diesen zu entwerten.

Ist dies nicht möglich, darf ein Fahrtausschluss nicht erfolgen. Nach Möglichkeit sind die Personalien des Kindes oder Jugendlichen und des/der Erziehungsberechtigten festzustellen. Bestehen Zweifel an den Angaben, ist die Polizei hinzuzuziehen und die Kinder oder Jugendlichen werden in die Obhut der Polizei übergeben.“

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