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© dpa/Jörg Carstensen

Update

Berliner Luxushotel: Gericht weist Forderung der Adlon-Erben nach Entschädigung ab

Die Adlons sehen sich als Opfer von NS-Verfolgung: Sie seien „faktisch enteignet“ worden und hätten Anspruch auf Entschädigung. Das Verwaltungsgericht sah das anders.

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Der Familie Adlon steht keine Entschädigung für die Enteignung des berühmten Luxushotels am Brandenburger Tor zu. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag entschieden. Damit blieben die Erben zunächst erfolglos mit ihrem Versuch, dass ein früheres Verfahren zur Rückübertragung wieder aufgegriffen wird.

Aus Sicht der Kläger gab es neue Beweise dafür, dass die Adlons selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden seien. Dafür sah das Gericht keine ausreichenden Beweise. Zwar sei das weltberühmte Hotel von den Nazis „instrumentalisiert“ worden. Die Hotelbetreiber seien aber nicht vollständig aus ihrem Eigentum verdrängt worden. (Az.: VG 29 K 131/20).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Felix Adlon, der die Erbengemeinschaft vertritt, kündigte weitere rechtliche Schritte an. „Unser Weg ist hier noch nicht zu Ende“, sagte er nach der Urteilsverkündung.

Er ist der Ur-Ur-Enkel von Hotel-Erbauer Lorenz Adlon. Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

Als Erben enteignet? „Das schmerzt.“

Sie seien als Erben enteignet und um ihr Erbe gebracht worden, hatte Felix Adlon am Donnerstag in der mündlichen Verhandlung. „Das schmerzt.“ Die Kläger hofften wenigstens auf „etwas materielle Gerechtigkeit“, ergänzte sein Anwalt Wolfgang Peters. Deshalb hatten sie vom Land Berlin eine Rückübertragung von Grundstück und Hotel gefordert.

Hintergrund des Verfahrens ist die Enteignung der Immobilie im Familienbesitz kurz nach dem Zweiten Weltkrieg. Im Kern des Streits geht es um die Rolle der Familie im Nationalsozialismus und die Rechtmäßigkeit der Enteignung des Luxushauses.

Einen ersten Antrag auf Rückübertragung der Adlon-Erben hatte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 abgelehnt. Die Kläger sehen jedoch neue Beweise dafür, dass sie selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung geworden sind, und haben 2019 beantragt, das Verfahren wieder aufzugreifen. Die Adlons seien „faktisch enteignet“ worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, wird argumentiert.

Jagdfeld-Gruppe: Nur Entschädigung durch Staat denkbar

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen.

Der Name Adlon blieb als Mythos. Mitten im Kalten Krieg kaufte Kempinski den Erben die Namensrechte ab, mehr als 30 Jahre vor dem Mauerfall. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

Finanziert wurde dies über einen Fonds des Immobilienunternehmers Anno August Jagdfeld. Mehr als 400 Millionen Euro kostete das Projekt, Eigentümer sind 4000 Anleger. Durch den Prozess werde sich an den Eigentumsverhältnissen des Adlons nichts ändern, betonte der Sprecher der Jagdfeld-Gruppe, Christian Plöger, im Vorfeld. Eine Rückübertragung der Immobilie komme nicht in Betracht, sondern allenfalls nur eine finanzielle Entschädigung durch den Staat. (dpa)

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