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Das Berliner Landgericht verurteilte den 28-jährigen Kinderbetreuer zu zwölf Jahren Haft. Es ordnete zudem eine Sicherungsverwahrung an.

© imago images/Seeliger

Update

Zwölf Jahre Haft und Sicherungsverwahrung: Berliner Landgericht verurteilt 28-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs

Der Ex-Kinderbegleiter wurde am Donnerstag wegen 95 sexueller Übergriffe schuldig gesprochen. Die Opfer: 26 Jungen im Alter von sieben Monaten bis acht Jahren.

Er glänzte mit fürsorglichem Auftreten, wirkte freundlich und sympathisch. Nun saß der ehemalige Kinderbegleiter und Babysitter geduckt auf der Anklagebank. Insgesamt zwölf Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung hat das Berliner Landgericht am Donnerstag gegen Sönke G. verhängt.

In 95 Fällen habe er Kinder missbraucht, bei den meisten Taten zudem kinderpornografisches Material hergestellt. 26 zum Teil geistig behinderte Jungen waren laut Urteil betroffen – das jüngste Opfer war gerade einmal sieben Monate alt.

„Der Angeklagte hat starken Aufwand betrieben, um Gelegenheit zur Betreuung von Kindern zu bekommen“, sagte der Vorsitzende Richter. Trotz sorgfältiger Prüfung hätten Eltern keinen Verdacht geschöpft. Zu den Übergriffen sei es in Wohnungen gekommen, teilweise in öffentlichen Toiletten bei Ausflügen.

G. habe sich unter anderem des besonders schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, des schweren Missbrauchs in 50 Fällen, des Missbrauchs von Schutzbefohlenen und der Herstellung von Kinderpornografie schuldig gemacht. Der 28-jährige G., der beruflich als Lichttechniker tätig gewesen sein soll, hatte die Taten in der nicht öffentlichen Verhandlung gestanden.

Als ehrenamtlicher Kinderbegleiter in Familien vermittelt

Die Beweise waren erdrückend: Polizisten hatten nach einem anonymen Hinweis die Wohnung des Verdächtigen in Neukölln durchsucht. Sie entdeckten Missbrauchsdarstellungen auf dem Computer. Schreckliche Bilder, viele Aufnahmen. Wegen des Umfangs der Taten wurde eine Ermittlungsgruppe gebildet. „Alle Kinder wurden zweifelsfrei identifiziert“, hieß es im Urteil.

Als ehrenamtlicher Kinderbegleiter soll G. von einer gemeinnützigen Firma in Familien vermittelt worden sein. In anderen Fällen habe er sich über das Internet als Babysitter angeboten – für zwölf Euro die Stunde. Er hatte offenbar keine Probleme, Vertrauen zu gewinnen. Auch zwei Berliner Bezirksämter sollen G. als Kinderbetreuer gelistet und ihn in Familien und Einrichtungen vermittelt haben.

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Seit August 2021 befindet sich G. in U-Haft. Auf sexuelle Übergriffe in der Zeit von Januar 2015 bis März 2020 stießen die Ermittler. Drei der Taten soll G. mit einem Komplizen begangen haben. Auch dieser Mann sei dingfest gemacht – das Verfahren sei bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängig.

G. ist wegen Diebstahls, aber nicht als Sexualstraftäter vorbestraft. Eine Ausnahme sei es, dass im Fall eines nicht einschlägig Vorbestraften Sicherungsverwahrung angeordnet werde, so das Gericht. Aber es bestehe Wiederholungsgefahr, „die sich aus dem vorliegenden Hang ergibt“. Bei G. bestehe eine pädophile Störung, die seit Jahren bekannt, aber noch nicht behandelt ist.

Im Urteil sei das Geständnis von G. berücksichtigt worden und der Umstand, dass ein „Windelfetischismus“ Mitauslöser seiner Taten gewesen sein könnte.

G. soll sich bewusst auch für geistig behinderte Kinder entschieden haben

In der zweimonatigen Verhandlung gab es 20 Nebenkläger. Einige Eltern kamen persönlich zur Urteilsverkündung, die öffentlich war. Einer der Nebenklage-Anwälte sagte am Rande, G. habe sich bewusst auch für geistig behinderte Kinder entschieden, die später nicht berichten konnten, was ihnen angetan wurde. Traurig und wütend mache der Fall. „Es wird nicht genug getan, um Missbrauch zu bekämpfen.“

Die Staatsanwaltschaft hatte vierzehneinhalb Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine Strafe von unter zehn Jahren aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kerstin Gehrke

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