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Bunte Fassade, entschlossenes Vorgehen: "Ernsting's Family" klagt gegen die Pflicht, 2G zu kontrollieren.

© imago/Michael Gstettenbauer

Chef will „bis zum letzten Euro“ klagen: Berliner Gericht weist Eilantrag von „Ernsting's Family“ gegen 2G-Kontrollen ab

Omikron und Ungeimpfte sind der Grund: Die Pflicht für den Handel, die 2G-Regeln zu kontrollieren, ist rechtmäßig, entscheidet das Berliner Verwaltungsgericht.

Die Kontrollpflichten für den Einzelhandel bei der 2G-Regelung in Berlin sind rechtmäßig. Das das Verwaltungsgericht entschieden, wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht. Die 14. Kammer wies den Eilantrag einer Modekette zurück, die 48 Textilgeschäfte in Berlin betreibt. Nach Tagesspiegel-Informationen handelt es sich um die Kette "Ernsting's Family".

Unternehmenschef Timm Homann hatte Anfang Dezember unwirsch auf den Bund-Länder-Beschluss zu 2G im Handel reagiert. Im "Spiegel" sprach er von Zügen einer "Bananenrepublik" und kündigte an, juristisch "gegen diesen Regelungsirrsinn" vorgehen zu wollen.

Die Beschlüsse seien "unverhältnismäßig, ungesetzlich, undemokratisch", wetterte Homann. "Dagegen werden wir klagen, bis zum letzten Euro. Das staatspolitische Versagen muss adressiert werden, zumindest müssen die entstandenen Schäden fair und mit Anstand (und eben nicht verschlagen-schlumpfig ohne jede Integrität) für die ausgeglichen werden, die besondere Opfer bringen." Die Gerichte müssten "jetzt aktiv werden gegen diesen unfassbaren Dilettantismus".

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte die Modekette gegen die Regelung eingewandt, sie sei unzumutbar für die Geschäfte und von keiner Rechtsgrundlage gedeckt. Es geht dabei um die Pflicht für die Ladenbetreiber, sich beim Zutritt die Nachweise für Impfung oder Genesung zeigen zu lassen und mit dem Personalausweis abzugleichen - und Kunden des Ladens zu verweisen, wenn sie die 2G-Bedingungen nicht erfüllen.

Verwaltungsgericht: Kontaktvermeidung mit Ungeimpften vorrangig

Die Kammer folgte dem nicht. Zwar handle es sich um einen erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit. Dieser sei jedoch durch ein schwerwiegendes öffentliches Interesse gedeckt. Das Infektionsschutzgesetz ermächtige das Land Berlin, entsprechende Kontrollpflichten zu erlassen. Angesichts der "extrem hohen Infektionszahlen" durch die Omikron-Variante und "insbesondere ungeimpfter Personen" seien die Pflichten für den Einzelhandel auch verhältnismäßig.

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Dabei machte das Gericht auch deutlich, dass Hygienemaßnahmen nicht genauso wirksam seien wie die Kontaktvermeidung mit nicht immunisierten Personen. Stichprobenartige Kontrollen reichten ebenso wenig aus.

Auch den Aufwand für das Personal hält die Kammer für vertretbar. "Eine mit den Kontrollpflichten einhergehende erhöhte Ansteckungsgefahr habe die Antragstellerin nicht hinreichend belegt", teilte das Gericht mit. Wenn der Aufwand zu groß sei, könne man auch einen externen Sicherheitsdienst mit den Kontrollen beauftragen. Zudem seien diese Pflichten nur befristet. Die Ungleichbehandlung gegenüber Geschäften der Grundversorgung und der Daseinsvorsorge sei ebenfalls sachlich gerechtfertigt.

Gegen die 2G-Regelung selbst war vor Weihnachten auch schon das Unternehmen Galeria Karstadt Kaufhof vergeblich per Eilantrag vorgegangen. "Ernsting's Family" kann gegen den Beschluss zur Kontrollpflicht noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

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