Berliner Chaos-Wahl: Verfassungsgericht kann Akten nicht digitalisieren
Nach der Pannenwahl ging ein Befangenheitsantrag gegen die Präsidentin des Verfassungsgerichts ein. Offen ist, warum das Gericht Akten nicht digitalisiert.
| Update:
Nach der Chaoswahl vom 26. September 2021 hatten sich die Bezirke geweigert, die Protokolle aus den 2257 Wahllokalen zu veröffentlichen – sie rückten die mehr als 20.000 Seiten erst heraus, als sie vom Landesverfassungsgericht angefordert wurden. Und seit der Tagesspiegel-Newsletter Checkpoint regelmäßig daraus zitiert, ist auch klar, was verheimlicht werden sollte: Die Berichte zeichnen das Bild einer demokratischen Verheerung bis hin zu möglichen Strafrechtsverstößen. Wie etwa bei der Anweisung eines Bezirkswahlamts zur Wählertäuschung, um eigene Fehler zu vertuschen.
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