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Das Abgeordnetenhaus in Berlin. 

© Sven Braun/dpa

Sondersitzung des Rechtsausschusses: Berliner Abgeordnete fordern Ende der Versammlungsbeschränkungen

Der Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat den Senat aufgefordert,die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit schnellstmöglich aufzuheben.

Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhöhen den Druck auf den Senat, die Beschränkungen der Versammlungsfreiheit schnellstmöglich aufzuheben. In einer Sondersitzung des Rechtsauschusses im Parlament einigten sich die Vertreter der sechs Fraktionen am Montag einstimmig darauf, den Senat um die Rückkehr zur uneingeschränkten Gewährleistung des Versammlungsrechts zu ersuchen. 

Die Beschlussempfehlung eingereicht hatten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke gemeinsam. Dem Vorschlag, der auch die Rückkehr zur uneingeschränkten Wahrnehmung des Rechts auf Religionsausübung beinhaltet, schlossen sich auch die Oppositionsfraktionen von CDU, FDP und AfD an.

Begründet wurde die Forderung unter anderem mit den Ereignissen des vergangenen Wochenendes. Bei Protesten auf dem Alexanderplatz, vor dem Reichstag sowie vor der Volksbühne wäre deutlich geworden, wie stark die verhängten Maßnahmen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit einschränkten, erklärten die Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) und Sebastian Schlüsselburg (Linke) während der Aussprache zur Beschlussempfehlung. 

Beide hatten als parlamentarische Beobachter das Demonstrationsgeschehen in der Innenstadt verfolgt. Ihr Urteil: Die geltenden Einschränkungen würden Grundrechte wie den freien Zugang zu Versammlungen verletzen. 

Von „massiven Eingriffen“ war die Rede und davon, dass auch die Beamten der Berliner Polizei den Schutz der Grundrechte nicht ausreichend genug gewährleistet hätten. Deren Einsatzkonzept habe stattdessen dazu geführt, dass Regeln der Eindämmungsverordnung wie das Abstandsgebot unter anderem auf dem Alexanderplatz verletzt worden wären. Wenn Bürgern aufgrund dessen die Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte verwehrt würden, müssten die Maßnahmen überdacht werden, waren sich die Abgeordneten einig.

Senat wird sich voraussichtlich an Stufenmodell halten

Dass sich der Senat früher als bislang geplant erneut mit der Versammlungsfreiheit beschäftigt, scheint unwahrscheinlich. Sowohl Martin Pallgen, Sprecher der zuständigen Innenverwaltung als auch Regierungssprecherin Melanie Reinsch verwiesen auf das vereinbarte Stufenmodell für die Rückkehr zur uneingeschränkten Versammlungsfreiheit. Demnach sollen ab dem 25. Mai wieder Versammlungen bis zu 100 Teilnehmern möglich sein, soweit Mindestabstand und Hygieneregeln eingehalten werden. Aktuell liegt die Grenze bei 50 Teilnehmern. 

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Außerdem dürfen dann wieder Demonstrationszüge statt „ortsfeste“ Kundgebungen stattfinden. „Wann es zu weiteren Lockerungen kommt, ist abhängig von Infektionsgeschehen“, erklärte Reinsch. Zuletzt hatte Innensenator Andreas Geisel (SPD) erklärt, mit einer Streichung der Einschränkungen sei „im Laufe des Juni“ zu rechnen.

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