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Abstimmung in einem Wahllokal in Neukölln in Berlin am 12. Februar 2023.

© IMAGO/Emmanuele Contini

Berlin-Wahl 2023: Berliner Linke mit Eilantrag auf Nachzählung zunächst gescheitert

Im Bezirk Lichtenberg hatte die Linken-Kandidatin nur zehn Stimmen hinter ihrem CDU-Kontrahenten gelegen. Zuständig sei das Verfassungsgericht, wurde jetzt entschieden.

Die Linken-Politikerin Claudia Engelmann ist mit Eilanträgen zur Neuauszählung des Ergebnisses der Wiederholungswahl im Wahlkreis Lichtenberg 3 vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, zuständig sei somit der Verfassungsgerichtshof, gab Gerichtssprecher Stephan Groscurth am Donnerstag den Tenor der Entscheidung wieder. Zuvor hatte der rbb berichtet.

Engelmann war bei der Berliner Wiederholungswahl am 12. Februar im Rennen um das Direktmandat des Wahlkreises mit nur zehn Stimmen Unterschied dem CDU-Bewerber Dennis Haustein unterlegen. Der Landeswahlausschuss lehnte die von ihr gewünschte Neuauszählung ab. Schon Ende Februar kündigte Engelmann deshalb Rechtsmittel vor dem Verfassungsgerichtshof an.

Beim Verwaltungsgericht stellte sie Eilanträge, um einerseits Akteneinsicht zu erhalten, andererseits die Nachzählung durchzusetzen, wie der Gerichtssprecher sagte. Das Verwaltungsgericht entschied den Angaben zufolge, dass es für die Entscheidung zur Nachzählung nicht zuständig sei. Die Durchsetzung der Akteneinsicht per Eilantrag sei nicht nötig, weil das Verfassungsgericht bei einem dort geführten Verfahren von sich aus die Akten prüfen werde.

Engelmann erklärte in einer Stellungnahme, sie wolle noch am Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Bis zum 16. April werde eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Verfassungsgericht folgen.

„Dass dies kein einfacher Weg wird, ich starke Nerven brauche und viele Hürden im Weg stehen, war mir bewusst“, erklärte Engelmann. Doch sei sie es den Wählerinnen und Wählern „schuldig, dafür zu sorgen, dass am Ende auch für den Lichtenberger Wahlkreis 3 ein Wahlergebnis steht, das über jeden Zweifel erhaben ist.“ (dpa)

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