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Das Rote Rathaus mit der Flagge von Berlin ist am 28.09.2016 in Berlin zu sehen. Beamte müssen in Berlin bald länger arbeiten

© Lino Mirgeler/DPA

Anpassung für Beamte geplant: Berlin hebt ab 2024 Altersgrenze für Pensionäre auf 67 Jahre an

Seit Jahren wird die Anhebung des Pensionsalters diskutiert, nun gibt es ein Datum. Ein Gesetzesentwurf ist in Arbeit, die Regel tritt schrittweise in Kraft.

Berlin wird die Altersgrenze für Pensionäre ab 2024 schrittweise auf 67 Jahre anheben. Das bestätigte die Senatsverwaltung für Finanzen auf Anfrage des Tagespiegels.

Die Anhebung des Eintrittsalters von Beamten und Richtern ins Pensionsalter stand schon im letzten Koalitionsvertrag, wurde aber noch nicht konkret angegangen. Zuletzt hatte Ende 2021 der ehemalige Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) darauf gedrängt.

Aus einer Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann geht nun hervor, dass die Finanzverwaltung an einem Referentenentwurf arbeitet. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Dann gilt aber noch eine Übergangsfrist von einem Jahr. "Die Übergangsfrist ist verfassungsrechtlich begründet", wie der Sprecher von Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne), Alexis Demos, sagte.

Der Senat plant, ab dem 1. Januar 2024 das Pensionseintrittsalter ab dem Jahrgang 1959 schrittweise um drei Monate pro Jahr zu erhöhen. Der Prozess der Angleichung wird acht Jahre, bis 2031, dauern. Die schrittweise Anhebung sieht eine analoge Anpassung der Altersgrenzen bei Richterinnen und Richtern vor.

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Auch für die Vollzugsdienste von Feuerwehr, Polizei und Justiz sind Neuregelungen vorgesehen. Zum Vollzugsdienst zählen etwa Justizvollzugsbeamte, aber auch Feuerwehrleute und Streifenpolizisten. Allerdings laufen hier noch die Beratungen mit den betreffenden Verwaltungen und Gewerkschaften.

Bisher liegt das Pensionsalter bei Vollzugskräften im mittlerem Dienst bei 61 Jahren, im gehobenen Dienst bei 62 Jahren, und im ehemals höheren Dienst bei 63 Jahren. "In diesem Bereich stehen die Beratungen noch an", sagte Sprecher Demos.

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Berlin ist das einzige Bundesland, in dem die Altersgrenze für den Eintritt der verbeamteten Dienstkräfte in den Ruhestand noch nicht angehoben wurde. Alle anderen Bundesländer haben das Pensionsalter bereits an das Renteneintrittsalter angepasst. Die Anhebung der Altersgrenze war bereits Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von 2016. Vereinbart war, die Grenze anzuheben, sobald die Anpassung der Besoldung an den Durchschnitt der anderen Bundesländer vollzogen ist. Dies war 2021 der Fall.

Die Berliner Polizeigewerkschaft kritisierte die Pläne des Senats am Montag. Ihr Sprecher, Benjamin Jendro, bezeichnete sie als fatales Signal – insbesondere mit Blick auf die besonderen Belastungen der Polizeikräfte in der Bundeshauptstadt. Schon jetzt würden viele Kollegen wegbrechen, weil Schichtdienst, Überstunden und ständige Abrufbarkeit auf Dauer krank machten.

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