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Unterschrieb den Gnadenerlass: Berlins Justizsenator Dirk Behrendt.

© Christophe Gateau/dpa

Behrendts Corona-Gnadenerlass: Berlin erspart Schwarzfahrern und Ladendieben Gefängnis

Corona-Glück für 1000 Menschen, die wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe eigentlich in die JVA müssten: Ihre Strafe wird erlassen. Andere werden einbestellt.

Die Berliner Justiz zeigt sich in der Coronakrise milde und verzichtet auf das Verbüßen von Ersatzfreiheitsstrafen. Justizsenator Dirk Behrendt hat einen Corona-Gnadenerweis unterschrieben, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Die Pandemie sei nicht vorbei, es sollten „zu vielen Bewegungen rein - raus“ in den Haftanstalten vermieden werden, sagte der Grünen-Politiker.

Der Strafvollzug sei bisher „durchaus erfolgreich“ durch die Krise gekommen. In den geschlossenen Anstalten habe es keinen einzigen Infizierten gegeben, im offenen Vollzug zwei Fälle. Mitte Juni saßen etwa 3000 Gefangene hinter Gittern - ein historischer Tiefstand.

„Über den dicken Daumen gerechnet“, könnten laut Behrendt etwa 1000 Verurteilte von dem Gnadenerlass profitieren. Generell ausgenommen seien wegen Sexual- und Gewaltstraftaten Verurteilte sowie Hassverbrecher.

Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können. „Ersatzfreiheitsstrafer“ bleiben laut Justiz sonst im Schnitt 30 Tage im Gefängnis - und kosten das Land Millionen.

Mitte März war wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt für solche Verurteilten ausgesetzt worden. Zunächst sollte der Aufschub für vier Monate bis Mitte Juli gelten, nun wird die Strafe erlassen. Dies gelte etwa für Betroffene mit Geldstrafen bis zu 40 Tagessätzen oder für Verurteilte, die älter als 60 Jahre alt sind, sowie Menschen, die von maximal 90 Tagessätzen bereits die Hälfte abgegolten haben.

Bis zu drei Jahren oder Jugendstrafe: Haft beginnt

Für andere wird es hingegen ernst: Der ausgesetzte Haftantritt für Täter mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Jugendstrafen bis zu zwei Jahren läuft aus, wie die Abteilungsleiterin für den Strafvollzug, Susanne Gerlach, ankündigte. Ab dem 15. Juli verschicke die Justiz sukzessive Aufforderungen, zum Strafvollzug zu kommen.

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Wie viele Täter das betrifft, konnte Gerlach noch nicht sagen. Die Justizverwaltung rechnet damit, dass sich nicht alle freiwillig melden und Verurteilte auch mit Haftbefehl gesucht werden müssten.

14 Tage Quarantäne für alle bei Haftantritt

Alle neuen Gefangenen müssen laut Justizangaben in eine 14-tägige Quarantäne, dafür werden auch die neu aufgebauten Isolierstationen genutzt. Bedienstete erhielten laut Angaben eine persönliche Schutzausrüstung.

Besuche von Inhaftierten seien wieder möglich, wenn auch mit Einschränkungen, hieß es. In der Krise wurden rund 30 Videoplätze in den Anstalten eingerichtet, von denen aus Gefangene mit ihrer Familie skypen konnten. Das Angebot werde in veränderter Form weitergeführt, hieß es.

Ein Großteil der Insassen durfte wegen Corona nicht in den Gefängnis-Werkstätten arbeiten. Der Lohn werde aber fortgezahlt, betonte Behrendt. Der Grünen-Politiker plädierte für verstärkte Corona-Tests in den Haftanstalten - nicht nur für Justizbedienstete, sondern auch für Inhaftierte. (dpa)

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