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Baustelle in der Baustelle: Oben die Anlagen für Wärme- und Kälteversorgung, rechts die Entrauchungsanlage, die immer wieder für Ärger am BER sorgt.

© Patrick Pleul/dpa

Entrauchungsanlage: BER will sich von den nächsten Planern trennen

Immer wieder geht es um die Entrauchungsanlage: Am BER sind nach Auskunft des Flughafensprechers einer Planungsfirma Arbeiten entzogen worden. Das betroffene Unternehmen allerdings dementiert.

Die Flughafengesellschaft hat sich erneut von einem Planer getrennt. Auswirkungen auf den Terminplan werde es dadurch nicht geben, sagte Sprecher Ralf Kunkel am Sonntag.

Man habe der Firma Arcus jenen Teil ihres Auftrags entzogen, der den Umbau der Entrauchungsanlage betrifft, und die weiteren Planungen dem niederländischen Unternehmen Arcadis übertragen. Die unzureichende Arbeit, also "Schlechtleistung" von Arcus sei einer der Gründe, dass man im Terminplan seit Wochen drei bis vier Monate im Verzug sei. Arcus arbeite in anderen Bereichen aber weiter für den Flughafen.

Am Plan, den BER in der zweiten Jahreshälfte 2017 in Betrieb zu nehmen, ändere sich nichts, sagte Kunkel weiter. Die Flughafengesellschaft werde auch in Zukunft gegen schlechte Leistungen vorgehen.

Ein Vertreter der Firma Arcus dementiert die Äußerungen Kunkels und den Vorwurf der "Schlechtleistung" allerdings. Er sagt, seiner Firma liege kein Kündigungsschreiben der Flughafengesellschaft vor. Die beauftragten Arbeiten seien vollständig und in der erforderlichen Qualität ausgeführt worden. Die Arbeiten, für die nun Arcadis zuständig sei, hätten nie im Leistungsumfang von Arcus gestanden.

Die zu groß dimensionierte Entrauchungsanlage, die für den gesamten Terminalbereich ausgelegt war, muss in drei Teile getrennt werden. Dieses Konzept für die intern als "Monster" bezeichnete Anlage hatte der ehemalige Planer Jochen Großmann entwickelt, der nach einer Korruptionsaffäre ebenfalls den Flughafen verlassen musste. Er ist mittlerweile wegen Bestechlichkeit und Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Zahlung von 200.000 Euro verurteilt worden.

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