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Bald auf sich allein gestellt? Beamte einer Hundertschaft der Berliner Polizei vorm Reichstag.

© Jörg Carstensen/dpa

Kritik an rot-rot-grünem Gesetz: Bekommt Berlin keine Hundertschaften anderer Bundesländer mehr?

Berlins grüner Justizsenator plant ein Antidiskriminierungsgesetz. Brandenburgs Innenminister findet eine Regelung zur Beweislastumkehr aber "unanständig".

Mehrere Landesverbände der Gewerkschaft der Polizei (GdP) drängen darauf, keine Polizeieinheiten mehr für Unterstützungseinsätze nach Berlin zu schicken. Grund ist das von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) angeschobene Antidiskriminierungsgesetz. Es soll in der kommenden Woche mit der Mehrheit der rot-rot-grünen Koalition im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Die GdP befürchtet, dass Polizeibeamte in Berlin künftig zu Unrecht der Diskriminierung bezichtigt zu werden – und Einsätze unmöglich werden.

Brandenburgs Innenministerium prüft, ob die Polizei noch Beamte nach Berlin schicken kann. „Wir prüfen jetzt, welche rechtliche Relevanz das Berliner Gesetz für die Brandenburger Polizei entwickelt, und werden dann entscheiden, wie wir damit umgehen“, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem Tagesspiegel.

GdP-Bundeschef Jörg Radek sprach am Dienstag von wachsemden Unmut in der Polizei in mehreren Bundesländern. Der Gesetzentwurf sei instinktlos. Denn mit dem Gesetz werde die „Beweislast umgekehrt“. Die Beamten müssten sich dann „rechtfertigen und ihre Unschuld beweisen, wenn jemand den Vorwurf erhebt, er wurde diskriminiert“.

Das Gesetzesvorhaben kündige von mangelnder Empathie und lasse das Gefühl aufkommen, dass der Verwaltung allgemein und der Polizei speziell Misstrauen gegenüber ausgedrückt werden solle und allen, „die in der Polizei ihren Dienst im Sinne unserer bunten und vielfältigen Gesellschaft verrichten“, sagte Radek.

Beweislastumkehr oder Beweiserleichterung?

Zentraler Punkt dabei ist Paragraf sieben des Gesetzentwurfes, der eine Beweislastumkehr vorsieht – entgegen der bundesrepublikanischen Rechtsordnung, nach der normalerweise Belege nötig sind, um ein Vergehen zu ahnden. Justizsenator Behrendt spricht dagegen von einer Beweiserleichterung. Demnach muss einem der Diskriminierung beschuldigten Mitarbeiter des Berliner Landesdienstes nicht mehr die vorgeworfene Diskriminierung nachgewiesen werden.

Vielmehr müssen der Beschuldigte und seine Behörde den Vorwurf widerlegen, wenn „Tatsachen glaubhaft gemacht werden“, die eine Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich machen. Zugleich sollen Verbandsklagen möglich werden. Sollte eine Diskriminierung gerichtlich festgestellt werden, sollen die Opfer Schadenersatzzahlungen bekommen.

"Eine Beweislastumkehr zu Ungunsten der Polizei halte ich für unanständig", sagte Brandenburgs Innenminister Stübgen. "Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Sie setzen nicht selten ihre Gesundheit oder gar ihr Leben für unsere Sicherheit aufs Spiel. Dafür haben sie unseren Dank und unsere Unterstützung verdient", sagte Stübgen weiter. "Das Berliner Gesetz hingegen erweckt den Eindruck eines tiefen Misstrauens gegenüber den Sicherheitskräften."

An diesem Dienstag ist das Berliner Vorhaben auch Thema in der "kleinen Innenministerkonferenz", der länderübergreifenden Runde der Staatssekretäre. Laut dem von Holger Stahlknecht (CDU) geführten Innenministerium in Sachsen-Anhalt können Unterstützungseinsätze nicht versagt werden.

Der „Mitteldeutschen Zeitung“ sagte ein Sprecher: „Weder das Land Berlin noch das Land Sachsen-Anhalt können das Leisten von Amtshilfe verweigern.“ Abgelehnt werden könne ein Einsatz nur, wenn die Beamten dringender im eigenen Bundesland gebraucht werden. Daher werde man weiterhin „sehr professionell und kollegial“ zusammenarbeiten.

In der Kritik: Berlins grüner Justizminister Dirk Behrendt.
In der Kritik: Berlins grüner Justizminister Dirk Behrendt.

© Annette Riedl/dpa

Für Gewerkschaften und Berufsverbände in der Polizei ist die Regelung des Berliner Antidiskriminierungsgesetzes weltfremd. Ein immer wieder angeführtes Beispiel lautet: Wenn ein afrikanischer Dealer oder ein kriminelles Clan-Mitglied kontrolliert werden, können diese dann behaupten, die Kontrolle sei etwa aus rassistischen Motiven heraus erfolgt. Dann müssen die eingesetzten Beamten beweisen, dass die Kontrolle eben nicht diskriminierend, sondern gerechtfertigt war. Der Verwaltungsaufwand wird enorm.

Seit einigen Tagen schon melden sich mehrere Landesverbände der GdP zu Wort. Der Hamburger GdP-Landeschef forderte, „keine Kräfte nach Berlin zu entsenden“. Ähnlich äußerten sich auch die GdP-Landesverbände von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg, die drei einwohnerstärksten Bundesländer haben auch die größten Polizeibehörden.

GdP Bayern: „Im Zweifel gegen den angeklagten Polizisten“

Die GdP Bayern erklärte, sie sei fassungslos über das neue Gesetz. „Polizisten, die angezeigt werden, müssen beweisen, dass sie unschuldig sind“, heißt es in einer Erklärung. Für die Beamten sei das ein Schlag ins Gesicht, Vertrauen in die Polizei gehe anders. „Diese neue Regelung erschüttert nicht nur die Exekutive in ihren Grundfesten“, das Gesetz stelle alles auf den Kopf. „Jetzt heißt es in Berlin: Im Zweifel gegen den angeklagten Polizisten“, schreibt die GdP Bayern. Es müsse ernsthaft überdacht werden, ob Unterstützungskräfte des Freistaats noch nach Berlin geschickt werden können.

Ebenso die GdP-Landesverbände Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz: Das neue Gesetz sei „ein politisch motiviertes Misstrauensvotum gegen die Polizei Berlin und auch gegen alle potentiellen Unterstützungskräfte“. Dabei habe die Polizei Berlin gerade bei den Hygiene-Demonstrationen gegen die Corona-Eindämmungsmaßnahmen „wieder gezeigt, wie gut“ sie handelt.

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„Die Macher der Berliner Misstrauens-Gesetze müssen sich solchen Lagen nie stellen“, erklärte der GdP-Landesverband Baden-Württemberg „Wir gehen davon aus, dass die neue Regelung durch Gerichte wieder gekippt wird.“ Bis dahin sollte Baden-Württemberg keine Beamten mehr „zu polizeilichen Einsatzlagen nach Berlin mehr entsenden“.

Die GdP Rheinland-Pfalz erklärte, die geplante Beweislastumkehr werde in der Praxis „viel Ärger“ machen. „Rheinland-Pfalz liegt weit weg, aber im Unterstützungsfall auch eben wieder nicht.“ Nötig wäre mehr Vertrauen „in die rechtlich saubere Arbeit“ der Berliner Polizei. „Polizistinnen und Polizisten handeln aufgrund von Recht und Gesetz. Soweit dies in Ausnahmefällen nicht der Fall ist, werden Verstöße verfolgt und geahndet“, erklärte die NRW-GdP.

NRW-Gewerkschafter: „Generalverdacht und reine Symbolpolitik“

Der Berliner Gesetzentwurf „stellt alle polizeilichen Maßnahmen unter einen Generalverdacht und ist reine Symbolpolitik“, hieß es aus Nordrhein-Westfalen. Er missachte, dass die Polizisten „die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik repräsentieren und sich dem Grundgesetz unterworfen haben“.

Für Benjamin Jendro, Sprecher der Berliner GdP, sind die bundesweiten Warnungen ein klares Signal. „Das sollte der Berliner Politik zu denken geben, wenn es in anderen Bundesländern Bestrebungen gibt, keine Einheiten für Unterstützungseinsätze zu entsenden“, sagte Jendro. „Dann haben wir in der Hauptstadt bei 5000 Großlagen und Großdemonstrationen im Jahr ein massives Sicherheitsproblem. Das kann die Landespolitik nicht einfach beiseite schieben.“

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Die GdP sei immer noch die größte Polizeigewerkschaft in Deutschland, sagt Jendro. Die Landesverbände, die sich jetzt kritisch äußern, hätten durchaus „einen Stand bei ihren Landesregierungen“ und Innenministern. „Dort wird genau geschaut, welche Auswirkungen das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz für sie haben kann.“

Justizsenator Behrendt sieht Schutzlücke für Bürger

Obwohl schon das Grundgesetz und andere Gesetze Diskriminierung verbieten und diese auch über verschiedene Rechtswege feststellbar ist, sieht Justizsenator Behrendt eine Schutzlücke für Bürger beim Handeln von Behörden. Das neue Gesetz soll Willkür verhindern und Bürgern helfen, sich dagegen zu wehren.

Es sieht vor, dass kein Mensch „im Rahmen staatlichen Handelns“ diskriminiert werden darf - aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status.

Berufsverband: „Der Polizist wird dann zum Freiwild“

Aus dem Gesetz ergeben sich eine Reihe von Problemen. „Eine falsche Versicherung an Eides statt reicht dann aus, um die Beweislastumkehr auszulösen. Der Polizist wird dann zum Freiwild“, sagt Jörn Badendick, Sprecher des Polizei-Berufsverbands „Unabhängige“. Dabei sei die Polizei bereits an das Grundgesetz gebunden, das „Diskriminierung auch verfassungsrechtlich und gerichtlich überprüfbar verbietet“.

Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin.
Benjamin Jendro, Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin.

© promo

Auch die vorgesehenen Verbandsklagen wichen von der üblichen Rechtsordnung ab. „Auf dem Verwaltungsrechtsweg ist nur klagebefugt, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist“, sagt Badendick. „Es gilt ein Verbot von Popularklagen.“ Berlin aber gebe diese Grundsätze preis und „ermöglicht unberechtigte Massenklagen“.

Aus den Erfahrungen im täglichen Dienst sei aber klar, dass vielen, die von Polizeimaßnahmen betroffen sind, jedes Mittel recht sei, sich derlei zu erwehren. „Es steht auch zu befürchten, dass Polizeibeamte künftig im Einzelfall dringend gebotene Maßnahmen aus Angst vor Repressalien unterlassen“, sagte Badendick.

Jörn Badendick ist Sprecher des Berufs- und Personalvertretungsverbandes "Unabhängige".

© promo

„Wenn der Polizeibeamte auf der Straße seine Unschuld beweisen muss, werden fundamentale verfassungsrechtliche Grundsätze außer Kraft gesetzt“, sagte der Verbandssprecher. „Dann wird ihm zwar nichts nachgewiesen, aber er kann sich nicht entlasten.“

Dregger: „Größter Unfug von Rot-Rot-Grün“

Auch Burkard Dregger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, lehnt das Gesetz ab. „Die deutsche Rechtsordnung kennt die Beweislastumkehr nicht, auch nicht für den Schadenersatz für nicht feststellbaren, ideellen Schaden“, sagte Dregger. „Jene, die jeden Tag für Recht und Ordnung sorgen sollen, werden unter Diskriminierungsverdacht gestellt.“ Das Gesetz sei der „größte Unfug von Rot-Rot-Grün in dieser Legislatur“.

Insbesondere Ermittler gegen Clan-Kriminalität „werden künftig genaul überlegen, wie sie gegen Organisierte Kriminalität vorgehen“. Clan-Mitgliedern könnten mit ihren Anwälten auf Diskriminierung klagen und den Ermittlern unterstellen, sie hätten ihn aus fremdenfeindlichen Gründen vernommen, sagte Dregger. „Und die Beamten müssen dann ihre Unschuld beweisen.“

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