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Ob das Land Berlin für die Regulierung der Mieten die Gesetzgebungskompetenz hat, ist umstritten

© picture alliance/dpa/Wolfgang Kumm

Mietendeckel liegt nun im Parlament: Ausschüsse werten Expertenanhörung aus

Der Berliner Mietendeckel ist nicht mehr Sache des Senats – ab jetzt entscheidet der Gesetzgeber.

Von Ronja Ringelstein

Am Donnerstag wird das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ mit der ersten Lesung ins Abgeordnetenhaus eingebracht. Am Mittwoch hatten die beiden mit dem Gesetz befassten Ausschüsse, der Stadtentwicklungsausschuss und der Rechtsausschuss, die Expertenanhörung ausgewertet, die im Dezember stattgefunden hatte.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte, aus Sicht des Senats sei besonders interessant gewesen, „dass man ohne einen wichtigen Grund den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzen kann, dass also die Herausnahme bestimmter Vermieter sich rechtlich außerordentlich schwierig darstellt und dafür kein belastbarer Vorschlag existiert“.

Mietendeckel nur „zweitbeste Lösung“

Die Grünen-Fraktion hatte zuletzt ihre Forderung erneuert, die Genossenschaften aus dem Mietendeckel auszunehmen. Im Rechtsausschuss ließ sich Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dahingehend ein, er finde, der Mietendeckel sei nur die „zweitbeste Lösung“, die bessere Lösung wäre, „wenn sich der Bundestag zu mieterschützenden Regelungen verständigen würde“.

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Berlin habe eine umfangreiche Bundesratsinitiative erarbeitet, zu der sich aber weder in Bundestag noch Bundesrat eine Mehrheit abzeichne. Deshalb sei es naheliegend gewesen, dass das Land Berlin handele.

Besonders rechtlich umstritten ist die Frage, ob das Land Berlin für die Regulierung der Mieten die Gesetzgebungskompetenz hat – Behrendt ist der Meinung, dass das so ist, da im Zuge der Föderalismusreform 2006 mit dem Wegfall des „Wohnungswesens“ aus dem Bundeskompetenztitel dieser an die Länder gegangen sei und dies auch die Mietendeckel-Regelung umfasse.

Mietpreisbremse liegt im öffentlichen Interesse

Behrendt sagte, die Frage nach der Möglichkeit, Mieten auch abzusenken sei eine „weitere spannende rechtliche Frage“, da weise er gerne darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zur Mietpreisbremse es als im öffentliches Interesse liegend eingestuft habe, der Gentrifizierung entgegenzuwirken.

„Ich finde, das Gesetz ist in der Beratung im Senat besser geworden“, sagte Behrendt abschließend, er begrüße es, dass die Anmerkungen aus der Anhörung aufgegriffen werden, um das Gesetz „noch besser“ zu machen. Die Koalitionsfraktionen erarbeiten auf Grundlage der Expertenanhörung einen Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf, in 14 Tagen soll das Gesetz verabschiedet werden.

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