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Idylle pur. Das im historischen Stil nach der Wende neu errichtete Gebäude des Bürgerhofs.

© Imago

Ausflugslokal "Bürgershof" bedroht: Bagger statt Biergarten in Klein-Glienicke

Aufregung am Stadtrand zwischen Berlin und Potsdam um den „Bürgershof“. Das beliebte Ausflugsrestaurant direkt am Wasser soll Neubauten weichen.

Die Werbung verspricht „einen der schönsten Biergärten Berlins und Brandenburgs.“ So steht es auf der Website des Bürgershof in Klein-Glienicke. 600 Sitzplätze laden zum Verweilen ein. Doch nun könnte das traditionsreiche Restaurant direkt am Wasser gegenüber dem Welterbepark Babelsberg abgerissen und überbaut werden. Ob es so kommt, lässt der Eigentümer offiziell noch offen. Zudem müssten Abriss und Neubauten von der Stadtverwaltung noch genehmigt werden. Zwei Mehrfamilienhäuser sind dort geplant
Stadtsprecher Jan Brunzlow bestätigt, für das Areal lägen seit Mitte August Bauvorbescheidsanträge für zwei Mehrfamilienhäusern vor. Ob den Vorstellungen des Eigentümers entsprochen werden könne, würde gerade in einem laufenden Verfahren erörtert.

Die Grünen fragen nach dem Denkmalschutz

Eigentümer des Bürgershof ist die am Berliner Kurfürstendamm ansässige Bürgershof GmbH. Ihr Geschäftsführer ist der Anwalt Gunnar Schnabel. Details zu seinen Plänen möchte er derzeit nicht nennen. „Wir sind noch in Abstimmung.“ Das betreffe auch die Zukunft der Gastronomie am Ort.
Vergangene Woche hatte bereits die Grünen auf das aus ihrer Sicht drohende Ungemach aufmerksam gemacht und gefragt, inwiefern es für den Bürgershof Bebauungsabsichten gibt. Zudem wollen die Grünen wissen, ob Bestands- und Denkmalschutz dem entgegenstehen und wie das Bauvorhaben zum geltenden Uferwegekonzept passe. Dies sieht die freie Zugänglichkeit für Potsdamer Ufer vor.
Dazu teilte die Stadt mit, zumindest das Ufer im Bereich des Bürgershofes sei vor Neubauten gesichert. Auch die Schlösserstiftung ist ins Verfahren einbezogen, weil das Areal am Welterbepark von Schloss Babelsberg liegt. Sie arbeitet derzeit an einer Stellungnahme. Inhaltlich will man sich noch nicht positionieren. Federführend verantwortlich sei ohnehin die untere Denkmalschutzbehörde, heißt es.

Die Ausflugsgaststätte stellt eine "zu erhaltende Besonderheit" dar

Laut Stadtverwaltung gilt der Bebauungsplan für Klein-Glienicke nicht für das Bürgershof-Areal. Es ist ausgenommen. Folglich können Bauvorhaben beantragt werden. Die Behörden müssen prüfen, ob sich diese in die Umgebung einfügen. Zugleich ist aber auch klar geregelt, die Ausflugsgaststätte Bürgershof stelle „eine lokale, zu erhaltende Besonderheit dar.“

Entspannung im Park am Wasser. Direkt vor den Liegestühlen plätschern die Wellen des Teltowkanals ans Ufer. Und ganz in der Nähe glitzert die Havel, ragt das Schloss Babelsberg über die Bäume.
Entspannung im Park am Wasser. Direkt vor den Liegestühlen plätschern die Wellen des Teltowkanals ans Ufer. Und ganz in der Nähe glitzert die Havel, ragt das Schloss Babelsberg über die Bäume.

© Andreas Klaer

Besitzer Schnabel verweist auf ein Verwaltungsgerichtsurteil von 2008, wonach ein Anspruch auf „maximale Bebauung“ des Geländes vorliege. Damals wollte Schnabel aber noch die Gastronomie fortführen. Geplant war eine 16 Meter hohe Herberge mit 30 Zimmern plus Tiefgarage. Außerdem sollte der alte Tanzsaal wieder errichtet werden. Der beliebte Biergarten sollte dem Vorhaben nicht zum Opfer fallen. Das Denkmalsamt sah die historisch gewachsene Umgebung dadurch zu sehr beeinträchtigt. Das Gericht aber gab dem Eigentümer Recht. Es bewertete die Sichtbeziehungen als nicht schützenswert, weil das historische Bürgershofsgebäude 1971 für den DDR-Grenztodesstreifen gesprengt worden war. Außerdem würden die Interessen an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Areals überwiegen, hieß es im Urteil. Doch aus den Plänen von 2008 wurde dann nichts. Dieses einstige Vorhaben unterscheiden sich aber deutlich von den jetzigen Bauvoranfragen. Gunnar Schnabel lässt jedoch Optionen offen. Auch die früheren Hotel-Pläne seien weiterhin eine Möglichkeit.

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