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Ein Netz macht noch keine Maske: Dieser "Mundschutz" bei der Demo am Wochenende wird künftig nicht ausreichen.

© Kay Nietfeld/dpa

Update

Auflösung mittels Maskenpflicht: Wie Berlin die Corona-Demos in den Griff bekommen will

Der Berliner Senat beschließt eine Maskenpflicht auf Demonstrationen. Private Feiern brauchen nun ein Hygienekonzept, wenn mehr als 50 Gäste kommen.

Von Ronja Ringelstein

Für einige Menschen ist es nach dem vergangenen Wochenende in Berlin genau das richtige Signal – für andere wohl genau das falsche: Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag die Infektionsschutzverordnung verschärft. Sie enthält nun auch eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Teilnehmende von Demonstrationen mit mehr als 100 Personen. Die Entscheidung des Senats wurde in den sozialen Medien sofort kontrovers diskutiert.

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) gab sich in der Senatspressekonferenz im Anschluss an die Senatssitzung sichtlich Mühe, zu begründen, warum Maßnahmen verschärft werden, obwohl die drei Lichter der „Corona-Ampel“ auf Grün stehen. „Die Infektionszahlen steigen auch in Berlin an“, sagte Kalayci. Das, was in anderen Ländern passiert, könne auch in Berlin passieren, warnte die Senatorin und nannte als Beispiel die Infektionszahlen in Madrid.

Allerdings stehe Berlin bei der Infektionsentwicklung derzeit „ganz gut da“, auch die Kontaktnachverfolgung über die Gesundheitsämter werde hier „hervorragend gemeistert“. Aber das könne eben nur geschafft werden, wenn die Infektionszahlen so niedrig blieben, wie sie es derzeit seien, warnte Kalayci. Deshalb sei es richtig die Infektionsverordnung „weiterzuentwickeln“. Das habe der Senat deshalb getan.

Die Maskenpflicht auf Demonstrationen gilt ab kommenden Sonnabend. Und damit noch nicht bei der für Dienstagnachmittag angekündigten Demo „Freiheit und Demokratie“ am Großen Stern. 500 Menschen wollten dort demonstrieren, es kamen jedoch nur 180. Ein Verkehrschaos blieb aus, auf eine Vollsperrung des Großen Sterns konnte verzichtet werden.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte sich bereits am Montag im Innenausschuss für die Maskenpflicht ausgesprochen. Sie wird wohl auch als Mittel dienen, Versammlungen, wie die am Wochenende, leichter auflösen zu können. Rund 40.000 Menschen – die meisten ohne Mund-Nasen-Schutz und viele ohne Einhaltung des Mindestabstands – waren gegen die staatliche Corona-Politik auf die Straße gegangen.

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Da die Maskenpflicht von nun an in der Infektionsschutzverordnung verankert ist, kann sie zur Auflage bei einer Demonstration gemacht werden. Wird gegen Auflagen verstoßen, kann das zur Auflösung führen. Auch Bußgelder zwischen 50 und 500 Euro können verhängt werden.

Auch im Privatbereich gilt 1,50 Meter Mindestabstand

Bei Veranstaltungen unter 100 Personen muss eine Maske dann getragen werden, wenn Parolen skandiert oder Lieder gesungen werden. Außerdem behält der neue Passus in der Verordnung der Versammlungsbehörde auch vor, dass sie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen anordnen kann, wenn die Schutz- und Hygienekonzepte der Veranstalter nicht ausreichen, um Infektionsgefahren zu vermeiden.

Dilek Kalayci (SPD), Berlins Gesundheitssenatorin.
Dilek Kalayci (SPD), Berlins Gesundheitssenatorin.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Auch den privaten Bereich regelt die Infektionsschutzverordnung nun stärker: Dass auch hier die Abstandsregel von 1,50 Meter gilt, hat der Senat nun deutlich formuliert und in die Verordnung aufgenommen. Denn 63 Prozent der Infektionen geschähen laut Senatorin Kalayci im privaten Haushalt. Wer in Zukunft eine private Feier mit mehr als 50 Gästen ausrichten will, muss vorher ein Schutz- und Hygienekonzept entwerfen, in dem beispielsweise enthalten ist, wie die obligatorischen 1,50 Meter Abstand eingehalten werden können.

Ob im Wohnzimmer oder im Garten: Hygienekonzept muss sein

Kalayci kündigte an, dass es hierzu „zeitnah“ eine Handreichung der Gesundheitsämter geben werde, die die Bürger aufklärt, wie sie entsprechende Konzepte erstellen. Klar ist aber, dass dies für Wohnzimmer- und Gartenpartys gilt.

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Auf die Frage, wer die Umsetzung der Hygienekonzepte auf privaten Partys kontrollieren solle, sagte Kalayci: „Auch für den privaten Bereich ist es gut, in einer Pandemie Regeln vorzugeben, und ich bin mir sicher, dass viele Berlinerinnen und Berliner das beherzigen und sich von sich aus daran halten.“ Sie setze bei der Vorgabe auf Eigenverantwortung. Aber: „Selbstverständlich kann auch mal zu Hause kontrolliert werden“, etwa nach Hinweisen.

Im Bereich der Außen-Gastronomie müssen nun ebenfalls Gästelisten zur Kontaktnachverfolgung geführt werden. Bisher hatte das nur für den Innenbereich gegolten. Gäste sind außerdem verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, sonst droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro.

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