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Ein pro-palästinensischer Protest vom Mai vergangenen Jahres.

© imago images/Achille Abboud

Update

Eilklage wegen Demo in Berlin: Anti-Israel-Protestzug durch Kreuzberg und Neukölln endgültig verboten

Am Freitag wollten israelfeindliche Demonstranten durch Neukölln und Kreuzberg ziehen. Die Polizei verhängte ein Verbot – zwei Gerichte bestätigten es.

Die für Freitag angekündigte pro-palästinensische Demonstration bleibt endgültig verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Eilantrag gegen ein Verbot der Polizei zurück. Auch eine Beschwerde der Veranstalter gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht blieb ohne Erfolg. Der Beschluss der zweiten Instanz ist unanfechtbar.

Die Polizei hatte die für Freitagnachmittag in Kreuzberg und Neukölln angemeldete Demonstration palästinensischer Initiativen gegen Israel verboten, nachdem bei einer ähnlichen Demonstration vor einer Woche Polizisten angegriffen und antisemitische Sprüche gerufen wurde.

Trotz des Verbots ist die Polizei mit rund 900 Beamten in Kreuzberg und Neukölln im Einsatz sein, um mögliche Ersatzversammlungen zu verhindern. Am späten Nachmittag war jedoch von einem "normalen Straßenbild" die Rede. Zwei kleinere Gruppen seien angesprochen und auf das Verbot hingewiesen worden, teilte die Polizei mit.

Der Antragsteller habe bereits in der Vergangenheit mehrfach pro-palästinensische Versammlungen veranstaltet, bei denen Teilnehmer unter anderen Flaschen, Steine und gezündete Pyrotechnik auf Polizistinnen und Polizisten geworfen hätten, hieß es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts vom Freitag. Aufgrund ihres Mottos hätten die Versammlungen auch Menschen zur Teilnahme motiviert, die eine antiisraelische oder gar antisemitische Grundhaltung hätten. Eine wirksame Abgrenzung von diesem Personenkreis nehme der Antragsteller nicht vor, befanden die Richter.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts erging wegen der Eilbedürftigkeit zunächst ohne schriftliche Begründung. Die Innensenatorin Iris Spranger (SPD) teilte nach den beiden Entscheidungen mit: „Ich begrüße, dass die Auffassung der Versammlungsbehörde bestätigt wurde. Antisemitismus hat in unserer Stadt keinen Platz.“

Mit Blick auf den 1. Mai verfolgt die Polizei auch aufmerksam die Aufrufe in propalästinensischen Milieus. Die Behörde rechnet damit, dass insbesondere im Migrantifa-Block ähnliches Teilnehmerklientel dabei sein könnte wie bei den jüngsten anti-israelischen Demonstrationen.

Unmittelbare Gefahr von antisemitischen Ausrufen und Gewalttätigkeiten

Angemeldet war die Versammlung ab 16 Uhr unter dem Titel "Protestdemonstration gegen die israelische Aggression in Jerusalem". Auch die Durchführung jeder Ersatzveranstaltung bis zum 1. Mai 2022 in Berlin sei untersagt worden, hieß es. Die Teilnehmer wollten vom Oranienplatz in Kreuzberg zum Hermannplatz in Neukölln laufen.

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Die Entscheidung der Polizei sei "nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit" erfolgt.

Die Prüfung der Versammlungsbehörde habe ergeben, basierend auf Erfahrungen auch der jüngeren Vergangenheit und weitergehenden Erkenntnissen, dass eine unmittelbare Gefahr bestehe, dass es zu "volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, Gewaltverherrlichung, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten" komme.

Israelfeindliche Al-Kuds-Demonstration war vom Veranstalter abgesagt worden

Es sei ebenfalls in Betracht gezogen worden, dass die Demonstration sich zu einer Ersatzversammlung des abgesagten Aufzugs zum Al-Kuds-Tag entwickeln könne, hieß es von der Polizei. Die israelfeindliche Al-Kuds-Demonstration von palästinensischen Gruppen, die am 30. April in Berlin geplant war, war Anfang April vom Veranstalter abgesagt worden. Gründe wurden nicht bekannt gegeben. Zuvor hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) angekündigt, die Demonstration wenn möglich verbieten zu lassen.

Laut dem Berliner Versammlungsgesetz kann eine Demonstration verboten werden, wenn sie den öffentlichen Frieden stört, indem gegen eine nationale, religiöse oder ethnische Gruppe zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt aufgefordert wird.

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„Wir haben letztes Wochenende bei den Demonstrationen Straftaten, antisemitische Ausrufe und Parolen übelster Art erleben müssen. Das ist völlig inakzeptabel“, sagte Spranger am Abend. Sie begrüße die Entscheidung der Versammlungsbehörde. Bei den Protesten vor einer Woche gab es Steinwürfe auf Polizisten und von Teilnehmern offen zur Schau gestellten Antisemitismus. Es fielen Worte wie „scheiß Jude“. Bundesweit hatten Politiker verurteilt, dass derlei auf Deutschlands Straßen möglich ist.

Der Al-Kuds-Tag, zu dem das Mullah-Regime in Erinnerung an die Besetzung Ost-Jerusalems durch Israel während des Sechstagekrieges 1967 aufruft, war bereits 2021 abgesagt worden. (mit dpa)

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