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Foto aus dem Chat „Totenwaffen“, in dem der Potsdamer Jugendliche als Neonazi aktiv war.

© privat

Update

Anschlag geplant?: Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg klagt jungen Gefährder aus Potsdam an

Ein rechtsextremistischer 18-Jähriger soll sich Anleitungen zum Bau von Waffen und Munition verschafft – und damit bereits Sprengversuche gemacht haben.

| Update:

Die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft hat einen 18-Jährigen aus Potsdam wegen des Verdachts der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt. Die Anklage sei zum Amtsgericht Potsdam erhoben worden, teilte Oberstaatsanwalt Marc Böhme am Montag mit. Weitere Anklagepunkte seien Verstöße gegen das Waffen und Sprengstoffgesetz. Der als Gefährder eingestufte Deutsche stehe im Verdacht, einen rechtsextremistisch motivierten Sprengstoffanschlag geplant zu haben.

Anfang Juni war der Verdächtige in Untersuchungshaft gekommen, nachdem Spezialeinsatzkräfte in Potsdam seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht hatten. Dabei seien Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen gefunden worden, hieß es damals. Bereits im Juli 2021 hatte die Polizei bei der Durchsuchung von Räumen des Beschuldigten Chemikalien sowie eine Vielzahl den Nationalsozialismus verherrlichende Dinge gefunden, wie es hieß.

Laut der nun zugestellten Anklage der Generalstaatsanwaltschaft soll der inzwischen 18-Jährige bereits im Frühjahr 2021 geplant haben, einen rechtsextremistisch motivierten Anschlag zu begehen. Zuvor habe er sich auf mehreren Chat-Kanälen mit Gleichgesinnten ausgetauscht. Zudem habe sich der Beschuldigte im Internet über die Herstellung von Sprengstoff und Sprengvorrichtungen informiert und dafür frei verkäufliche Chemikalien und Utensilien beschafft.

Mindestens vier Sprengsätze habe der Jugendliche zur Prüfung ihrer Funktion auf einem verlassenen Kasernengelände zur Explosion gebracht, heißt es in der Anklage weiter. Zudem habe er sich eine Anleitung zur Herstellung von sogenannter Schießbaumwolle besorgt und ein noch nicht zündfähiges Vorläufergemisch hergestellt.

Die Anklage wurde am 28. Oktober dem Amtsgericht zugestellt. Doch das Jugendschöffengericht habe bei der Jugendkammer des Landgerichts die Übernahme des Strafverfahrens angefragt, sagte Gerichtssprecher Oliver Kramm. Die Jugendkammer des Landgerichts prüfe derzeit die Übernahme des Verfahrens, sagte Gerichtssprecher Sebastian Hentschke. Dazu müsse aber zunächst dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Stellungnahme geboten werden. (dpa)

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