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Der Kurfürstendamm in Charlottenburg.

© Paul Zinken/dpa

Prozess gegen Ku'damm-Raser: Ankläger plädiert auf Mord

Wie im ersten Prozess verlangt die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden "Ku’damm-Raser". Zum Urteil könnte es am 26. März kommen.

Die Staatsanwaltschaft rückt im neu aufgelegten Prozess gegen die beiden als Ku’damm-Raser bekanntgewordenen Männer von ihrer Forderung nicht ab: Gegen die Sportwagenfahrer, die sich ein illegales Rennen geliefert und den Tod eines Jeep-Fahrers verursacht haben sollen, plädierten die Ankläger am Donnerstag auf lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes. 

Hamdi H. und Marvin N. hätten mit bedingtem Vorsatz gehandelt und tödliche Folgen ihrer halsbrecherischen Fahrt billigend in Kauf genommen, „um das illegale Stechen zu gewinnen und sich Selbstbestätigung zu sichern“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht. Er beantragte zudem, die beiden Angeklagten nie wieder hinters Steuer zu lassen.

Das erste Urteil kassierte der Bundesgerichtshof

Mord oder doch fahrlässige Tötung? Darum geht es. Im ersten Prozess ergingen im Februar 2017 wegen Mordes lebenslange Freiheitsstrafen. Die beiden Raser hätten „mit bedingtem Vorsatz“ gehandelt, befanden die damaligen Richter. Zwei Raser, die früher bereits als Verkehrssünder aufgefallen seien, denen es „um den Kick“ gegangen. Es sei ihnen quasi egal gewesen ist, ob andere Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten möglicherweise sterben.

Bis dahin wurden solche Unfälle nach illegalen Straßenrennen lediglich als Fahrlässigkeit bestraft. Das bundesweit erste Mord-Urteil gegen Raser aber kassierte der Bundesgerichtshof (BGH) im März 2018. Die Karlsruher Richter sahen einen bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt. 

"Wie ein ICE" über den Ku'damm gerast

Der 30-jährige Hamdi H. und der 27-jährige Marvin N. hatten sich in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit ihren PS-starken Sportwagen in der City West ein illegales Autorennen geliefert. Mit bis zu 170 Kilometern pro Stunde waren sie über den Kurfürstendamm gerast - "wie ein ICE», beschrieb ein Zeuge. Bis Hamdi H. an einer für ihn roten Ampel in einen Jeep krachte. Der 69 Jahre alte Fahrer starb in seinem Wagen.

Nach knapp viermonatigem Prozess vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts sah die Staatsanwaltschaft gleich drei Mordmerkmale erfüllt. Aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch und mit gefährlichen Mitteln hätten die beiden Angeklagten gehandelt. „Das Tatmotiv liegt in dem unbedingten Willen, das Rennen zu gewinnen“, hieß es weiter im Plädoyer. „Das Ich der Angeklagten stand über allem.“ Rücksichtslose Selbstverwirklichung sei es gewesen. „Der Geschädigte hatte nicht den Hauch einer Chance.“ 

Ein gemeinschaftlicher Mord sei es gewesen, so der Staatsanwalt. Einer habe den anderen gepusht. Für ein „Es-wird-schon-gut-gehen“ sei bei derartigen Geschwindigkeiten kein Raum. Sie hätten tödliche Gefahren billigend in Kauf genommen. Der Prozess geht am 19. März weiter. Zum Urteil soll es nach derzeitigen Planungen am 26. März kommen.

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