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Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, sind oft noch genießbar.

© picture alliance / Harald Tittel

Verbraucherschutz-Kolumne "Mein guter Rat": An Verteilstationen kann Essen bedenkenlos abgegeben werden

Wer gerettete Lebensmittel abgeben möchte, kann sich an offizielle Verteilstationen wenden. Dort werden hygienische Standards eingehalten.

Der Forderung, das Klima zu retten, begegnen die Berlinerinnen und Berliner derzeit fast täglich in den Medien. Doch hier in der Hauptstadt kennt man auch eine ganz andere Art des Retters: Lebensmittelretter fragen beispielsweise gezielt bei Supermärkten nach ausgesonderter Ware, die noch verzehrt werden darf.

Das können Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum oder auch Brote vom Vortag sein. Diese Produkte finden dann ihren Weg in die Berliner Verteilstationen. Fast 30 von ihnen gibt es mittlerweile bei uns in der Hauptstadt. Es handelt sich dabei in der Regel um Kühlschränke sowohl an privaten als auch an kommunalen Standorten.

Grundsätzlich ist das eine sehr gute Idee, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden. Allerdings gibt es ein Problem: Es muss eine verantwortliche Person geben, welche die hygienischen Bedingungen an der Verteilstation überwacht. Diese gilt nämlich in ihrer Funktion als Lebensmittelbetrieb und muss somit entsprechende Anforderungen erfüllen.

Wie wir durch eigene Untersuchungen vor Ort wissen, ist dies nicht immer der Fall. An hygienisch bedenklichen Standorten abgelegte Lebensmittel, die unter Umständen nicht wie vorgeschrieben verpackt oder gekühlt sind, können die Gesundheit der bedürftigen Nutzerinnen und Nutzer gefährden.

Dörte Elß ist im Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin e.V.

© Doris Spiekermann-Klaas TSP

Wichtig ist es deshalb, dass eine Verteilstation behördlich angemeldet und von einem Verantwortlichen überwacht wird. Dieser dokumentiert, welche Lebensmittel eingehen und in welchem Zustand sie sind. Der Verantwortliche muss im Umgang mit Nahrungsmitteln geschult sein. Es dürfen keine leicht verderblichen Lebensmittel oder selbst gemachte Speisen in den Kühlschränken gelagert werden. Auch sollten die Lebensmittel nicht bereits in den Mülltonnen der Supermärkte gelegen haben, bevor sie in die Verteilstationen kommen.

In Frankreich ist das Wegwerfen von Lebensmitteln für Einzelhändler ab einer bestimmten Geschäftsgröße verboten und hat dazu geführt, dass die dortigen Tafeln mehr Lebensmittel erhalten, die sie an Bedürftige ausgeben können. Vielleicht ein gutes Vorbild für uns? Auch wir von der Verbraucherzentrale Berlin diskutieren bereits den Testbetrieb einer Verteilstation mit festen Öffnungszeiten, regelmäßigen Reinigungsintervallen und einem im Umgang mit Lebensmitteln geschulten Verantwortlichen. Dort könnten Sie dann Ihre geretteten und gut verpackten Lebensmittel abgeben.

Und auch wenn die Versuchung groß sein mag, Ihre schmackhaften Reste vom letzten Partybüfett mit Freunden an Bedürftige zu spenden: Bitte nichts selbst Gemachtes mitbringen, sondern lieber im benachbarten Supermarkt nach ausgesonderter aber noch brauchbarer Ware fragen. Dann retten Sie nämlich nicht nur ein Lebensmittel, sondern höchstwahrscheinlich auch einem bedürftigen Menschen den Tag.

Dörte Elß

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