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Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck soll im März 2018 in einem im Internet veröffentlichten Interview den Holocaust geleugnet haben.

© Paul Zinken/dpa

Prozess gegen Rechtsextreme in Berlin: 92-jährige Holocaust-Leugnerin kurz nach Haftstrafe wieder vor Gericht

Ursula Haverbeck bestreitet, dass Auschwitz ein Vernichtungslager war. Massenmord habe dort nicht stattgefunden. Sie beschäftigt die Gerichte seit 16 Jahren.

Die 92-jährige Ursula Haverbeck hat gerade eine Strafe von insgesamt zweieinhalb Jahren in einem Gefängnis in Bielefeld verbüßt, da musste sie in Berlin erneut auf die Anklagebank. Wie immer seit rund 16 Jahren geht es um Volksverhetzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Witwe vor, im März 2018 auf dem YouTube-Kanal des gesondert verfolgten Rechtsextremisten Nikolai N., dem selbsternannten „Volkslehrer“ in einem Interview den Holocaust geleugnet zu haben.

N. war nun zunächst zumindest vor dem Gerichtssaal und wedelte mit einem angeblichen Presseausweis, um als Beobachter am Prozess teilnehmen zu können. Doch der Ausweis wurde nicht akzeptiert. N. ging allerdings nicht freiwillig.

Die Seniorin aus Nordrhein-Westfalen musste sich bereits vor drei Jahren in Berlin als Holocaust-Leugnerin verantworten. Damals erhielt sie sechs Monate Gefängnis. Dieses Urteil und eine Strafe von zehn Monaten Haft ohne Bewährung aus Hamburg sind noch nicht rechtskräftig.

Der Verteidiger scheiterte mit mehreren Anträgen auf Aussetzung oder Einstellung des Verfahrens. Haverbeck behauptete erneut, dass das Konzentrationslager Auschwitz kein Vernichtungslager, sondern ein Arbeitslager gewesen sei.

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Seit Jahren müssen sich immer wieder Strafgerichte mit Äußerungen der Frau befassen. 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt und erteilt eine Geldstrafe. Zuletzt ergingen Strafen ohne Bewährung.

Nach Schätzungen von Historikern ermordeten die Nazis allein im KZ Auschwitz-Birkenau mindestens 1,1 Millionen Menschen. Die meisten von ihnen waren Juden. Auch Sinti und Roma, Homosexuelle, sowjetische Kriegsgefangene und politische Gegner der Nationalsozialisten wurden getötet oder starben an den Folgen von Hunger und Misshandlungen. Haverbeck wiederholte auch im jetzigen Prozess: „Es hat nicht stattgefunden.“

Dennoch regte ihr Anwalt eine Einstellung des Verfahrens an. Seine Mandantin habe jahrelang im Gefängnis gesessen. Zudem würden sich zwei Verfahren, die in der ersten Instanz mit Gefängnisstrafen für die 92-Jährige endeten, noch in der Berufung befinden.

Es handelt sich dabei um eine Strafe von zehn Monaten Haft, die in Hamburg gegen Haverbeck verhängt wurde, sowie um sechs Monate Gefängnis, die sie im Oktober 2017 in Berlin erhielt. (mit dpa)

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