zum Hauptinhalt

BERLINER Chronik: 9. Januar 1961

Ein Abkommen sichert den „Interzonenhandel“

Der innerdeutsche Handel heißt noch Interzonenhandel. Das Interzonen-Handelsabkommen, das zeitweilig außer Kraft war, gilt seit einer Woche wieder in veränderter Form. West-Berlins Regierender Bürgermeister Willy Brandt erklärt, „dass die Interessen Berlins nach menschlichem Ermessen in befriedigender Weise gesichert sind“. Mit der Art der Einbeziehung Berlins in das Handelsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion sei der Senat einverstanden. Im Übrigen habe er den Eindruck, „dass man von Brandenburger Tor bis nach Moskau hin weiß, dass es nicht möglich ist, Berlin zu schlucken.“ Gemeint ist hier immer West-Berlin. Das Volumen des Interzonenhandels hat 1960 laut Kurt Leopold, Leiter der Treuhandstelle West für den Interzonenhandel, 2,0587 Milliarden DM erreicht. Gru

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false