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 Ein Davidstern hängt an einer Wand im Gebetsraum einer Synagoge (Symbolbild).

© dpa/David Inderlied

304 Strafverfahren im ersten Halbjahr 2023: Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin weiter auf hohem Niveau

Insbesondere während der Corona-Pandemie hatte es einen Höhepunkt an antisemitischen Straftaten in Berlin gegeben. Aber auch jetzt sieht die Staatsanwaltschaft kein Grund zur Entwarnung.

Die Zahl antisemitischer Straftaten in Berlin bewegt sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft weiter auf einem hohen Niveau. Im ersten Halbjahr 2023 seien 304 neue Strafverfahren registriert worden, sagte der Antisemitismus-Beauftragte Florian Hengst der Deutschen Presse-Agentur. Das seien zwar etwas weniger als jeweils in den ersten sechs Monaten der beiden Vorjahre. Eine Tendenz sei daraus aber noch nicht abzuleiten, betonte Hengst. „Die Zahlen lassen nur eine vorläufige Bewertung zu.“

Den Schwerpunkt der Straftaten machten Volksverhetzungen aus, erläuterte der Jurist. So werde etwa der Holocaust geleugnet oder relativiert. Häufig gehe es zudem um antisemitische Beleidigungen. Ein großer Anteil der Straftaten werde im Internet begangen angesichts der vermeintlichen Anonymität. Aber auch Bedrohungen seien nicht selten, erklärte Hengst.

Im Gesamtjahr 2022 hatte die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben 691 neue antisemitischer Straftaten registriert, im ersten Halbjahr waren es 328. Im ersten Halbjahr 2021 gab es demnach 319 neue Verfahren. Die Jahre seien noch sehr von der Corona-Pandemie geprägt gewesen und den damit einhergehenden Verschwörungserzählungen, erklärte der Jurist.

Im Zusammenhang mit der Pandemie sei es zu unsäglichen Vergleichen zwischen staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung und der systematischen Vernichtung von Juden unter den Nazis gekommen. Solche Delikte würden konsequent verfolgt.

Wichtig dafür sei, dass es beim Landeskriminalamt und bei der Staatsanwaltschaft jeweils Spezialabteilungen gebe. „Dort sitzen die Experten für die Verfolgung antisemitischer Straftaten, die unter anderem auch die Betroffenenperspektive besonders im Blick haben“, betonte Hengst. Die Sensibilität für die Thematik sei insgesamt gewachsen.

Um in der Praxis Polizei und Justiz weitere Hilfestellung zu geben, ob es bei Taten möglicherweise einen antisemitischen Hintergrund gibt, soll noch in diesem Jahr der bestehende Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten um antisemitische Chiffren und Codes ergänzt werden, wie Hengst sagte. Zudem setzt sich der Antisemitismusbeauftragte besonders für Fortbildungen ein. (dpa)

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