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Der Schriftzug des Wohnungsunternehmens „Vonovia“ an der Firmenzentrale.

© Marcel Kusch/dpa

10 Millionen Euro weniger Mieteinahmen für Vonovia: Tausende Berliner können auf Mietsenkung hoffen

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht noch über den Mietendeckel entscheiden wird – vorerst ist das Gesetz in Kraft. Der Vermieter Vonovia hat schon mal durchgerechnet.

Für tausende Berliner Mieter des Immobilienkonzerns Vonovia dürfte infolge des Mietendeckels die Miete sinken.

Vonovia-Chef Rolf Buch sagte am Donnerstag, er rechne damit, dass sein Unternehmen für ein Drittel der rund 40.000 Wohnungen in der Hauptstadt die Mieten senken müsse. Das mache zehn Millionen Euro weniger an Mieteinnahmen pro Jahr aus. Beim Bundesverfassungsgericht gingen unterdessen Eilanträge von Eigentümern gegen den Mietendeckel ein.

Ab November müssen in Berlin Mieten reduziert werden, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen der Mietentabelle liegen. Aus Buchs Angaben ergibt sich grob gerechnet im Schnitt eine um die 60 Euro geringere Monatsmiete je betroffener Wohnung. Vonovia kündigte an, wegen des Mietendeckels 2020 keine Wohnungen in Berlin zu modernisieren.

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„Energetische Modernisierungen sind in Berlin de facto verboten“, sagte Buch bei der Bilanzvorlage in Bochum. Mietendeckel in weiteren deutschen Städte erwartet er aber nicht. Vonovia hat laut Geschäftsbericht 42 241 Wohnungen in der Hauptstadt. Für den größten deutschen Immobilienkonzern sind die finanziellen Auswirkungen des Berliner Gesetzes vergleichsweise klein. Konzernweit lagen die Mieteinnahmen bei knapp 2,1 Milliarden Euro.

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Berliner Vermieter wollen den Mietendeckel durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft setzen lassen. Beim höchsten deutschen Gericht sind bislang drei Eilanträge gegen das Gesetz eingegangen, wie ein Sprecher sagte. Zuvor hatte der RBB darüber berichtet. Ziel der Anträge ist es demnach, kurzfristig den Mietendeckel bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Denn Vermieter müssen ihren Mietern bis zum 23. April die zulässige Miethöhe und deren Berechnung mitteilen.

Einen ersten Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel hatte Karlsruhe im Februar aus formalen Gründen verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.

Mieten werden zunächst auf Stand vom Juni 2019 eingefroren

Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2021 höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen.

Auch CDU und FDP im Bundestag und im Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer Normenkontrollklage zu Fall bringen. (dpa)

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