zum Hauptinhalt
Einen Tag nach seiner Verurteilung in Abwesenheit wurde Fritz Teufel am 19.9.1968 in München verhaftet. Das Foto zeigt ihn 1967 bei einer Sitzdemonstration in Frankfurt am Main.

© Roland Witschel/dpa

1968 im Tagesspiegel: Gefängnis für drei Kommunarden und Haftbefehl gegen Fritz Teufel

Zu Gefängnisstrafen ohne Bewährungsfrist wegen Hausfriedensbruch wurden von einem Erweiterten Schöffengericht drei "Kommune"-Angehörige verurteilt.

Wie hat der Tagesspiegel das Jahr 1968 begleitet? Wir publizieren regelmäßig einen ausgewählten Text aus der Zeitung von vor 50 Jahren – zur Studentenbewegung, sowie zu anderen Themen, die die Stadt und die Welt bewegt haben. Am 19. September 1968 berichtete der Tagesspiegel von der Verurteilung mehrere Kommune-1-Mitglieder

Zu Gefängnisstrafen ohne Bewährungsfrist wurden gestern von einem Erweiterten Schöffengericht drei "Kommune"-Angehörige verurteilt, darunter der 29jährige Dieter Kunzelmann und der 28jährige Rainer Langhans. Gegen ein viertes Mitglied der Gemeinschaft, den 25jährigen Fritz Teufel, und gegen einen weiteren Mann dieses Kreises erließ das Gericht Haftbefehl; die beiden waren dem Termin ohne Entschuldigung ferngeblieben, so daß das Verfahren gegen sie abgetrennt werden mußte.

Den Angeklagten wurde, wie berichtet, zur Last gelegt, am 15. September 1967 durch ein "go-in" mit anschließendem "Sitzstreik" in der Vorhalle des Abgeordnetenhauses gemeinschaftlichen Hausfriedensbruch begangen zu haben. In einem damit verbundenen Verfahren wurden Kunzelmann und Langhans ferner beschuldigt, sie hätten in der letzten Silvesternacht auch in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche gemeinschaftlich mit Teufel und anderen, nicht ermittelten Personen den Hausfrieden gebrochen und überdies den zum Jahresschluß abgehaltenen Gottesdienst gestört (Paragraph 167 StGB).

Unter Schuldspruch in beiden Anklagepunkten wurde der wegen Hausfriedensbruchs vorbestrafte Kunzelmann zu acht Monaten, Langhans zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Die dritte Angeklagte, eine 28jährige Frau, erhielt wegen Beteiligung im ersten Tatkomplex drei Monate Gefängnis. Die Angeklagten stellten sich außerhalb jeder Rechtsordnung, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Sie versuchten, sich auf jede nur mögliche Weise durchzusetzen und würden, wenn man sie nicht daran hinderte, ein allgemeines Chaos verursachen. Die Vollstreckung der Strafen sei im öffentlichen Interesse erforderlich. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Vor einer für 14 Uhr anberaumten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses hatte sich am 15. September 1967 eine größere Menschenmenge, ohne die zum Einlaß berechtigenden Karten zu besitzen, gewaltsam Zutritt in die Vorhalle verschafft, sich trotz wiederholter Aufforderung nicht entfernt, sondern - allerdings erfolglos - in den Sitzungssaal einzudringen versucht und sich dann auf den Fußboden gesetzt. In der Nacht zum 1. Januar 1968 war der Silvestergottesdienst in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche durch eine Gruppe meist jüngerer Personen, die Feuerwerkskörper warfen, rote Fahnen schwenkten, in Sprechchören Diskussionen forderten und trotz Aufforderung die Kirche nicht verließen, so lange unterbrochen worden, bis Polizei die Störer hinausdrängte.

Am 20. September 1968 war zu lesen:

Unter Tumult und Protestgeschrei seiner Freunde ist der Berliner Kommunarde Fritz Teufel in der Nacht zum Donnerstag in München-Schwabing verhaftet worden.

Alle Artikel der Themenseite 1968 im Tagesspiegel finden Sie hier.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false