zum Hauptinhalt
Bei den Problemen in der Migrationspolitik geht es nicht nur um Geld.

© AFP/Aris Messinis

Finanzen, Rückführungen, Außengrenzen: Das sind die fünf größten Probleme in der Asylpolitik

An diesem Mittwoch treffen sich die Regierungschefs der Länder mit Kanzler Olaf Scholz zum Flüchtlingsgipfel. Die wichtigsten Themen im Überblick.

Der Termin steht seit Wochen fest. Wenn sich an diesem Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) zum Flüchtlingsgipfel treffen, sind die Erwartungen hoch.

In der Bevölkerung, aber auch in den Kommunen, die unter dem Flüchtlingszustrom ächzen. In erster Linie soll es ums Geld gehen. Doch die Probleme in der Migrationspolitik sind deutlich größer – und nicht allein in Deutschland zu lösen. Ein Überblick.


Die Zahlen

2017 einigten sich CDU und CSU auf eine Obergrenze für Flüchtlinge von 200.000. Das ist in erster Linie eine politische Zahl, Zurückweisungen an der Grenze finden kaum statt. Die Zahl ist aber als Machbarkeitsmaßstab im Gedächtnis geblieben. 2022 lag die Zahl der Asylanträge bereits darüber. Nun ist sie nochmals gestiegen. In ersten vier Monaten 2023 lag die Zahl um knapp 80 Prozent über dem Vorjahreszeitraum, betonen die Länder.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Insgesamt, so schätzt der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Alexander Throm, könnten es dieses Jahr insgesamt 300.000 Asylanträge werden. Migrationsexperten halten das für durchaus plausibel. Dazu kommen, ausgelöst durch den Angriffskrieg Wladimir Putins, die Geflüchteten aus der Ukraine. Die schiere Zahl stellt die Bundesrepublik vor eine Herausforderung: Es fehlen Wohnungen, es fehlen Deutschkurse, es fehlen Kitaplätze – und es ist ein finanzielles Problem.


Die Finanzen

Zwischen Ländern, Kommunen und dem Bund wird derzeit gestritten, wer die größeren finanziellen Lasten tragen muss. Der Bund zahlt den Ländern eine Gesamtpauschale von 1,5 Milliarden Euro für die Geflüchteten aus der Ukraine. Dazu kommt eine Pauschale von 1,25 Milliarden Euro für Drittstaatenangehörige.

Die Länder wollen nicht nur mehr Geld, sie wollen auch  zurück zu einer Einzelfallpauschale, die es bis vor kurzem gab. Dann wäre die Höhe der Zahlungen wieder abhängig vom Asylbewerberaufkommen – ein „atmendes System“ also. Der Bund ist dazu aber nicht bereit – bei der angespannten Haushaltslage sind die finanziellen Spielräume deutlich geschrumpft.


Der Schutz der Außengrenzen

Die Länder pochen aber auch auf eine bessere Steuerung und Begrenzung der Migration. Das kann Deutschland nicht allein, derzeit wird auf EU-Ebene über ein „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“ verhandelt. Im Beschlussvorschlag des Bundeskanzleramts heißt es, die Bundesregierung trete „für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personen ein“.  

Dagegen regt sich in den Ampel-Parteien Grüne und SPD Widerstand. Der SPD-Innenpolitiker Hakan Demir sagte dem Tagesspiegel die „verpflichtenden Außengrenzverfahren erschweren die Einhaltung verbindlicher Menschenrechtsstandards“. Die FDP aber ist für den Vorschlag. „Wir müssen die europäischen Außengrenzen wirksam kontrollieren“, sagte der FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae.

Innerhalb des Schengenraums sollen Grenzkontrollen eigentlich die Ausnahme sein.  Doch laut Beschlussvorschlag soll es aufgrund der derzeitigen Dynamik „Schleierfahndung an allen deutschen Binnengrenzen“ geben.


Der Verteilung von Geflüchteten in der EU

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass es einen verpflichtenden Solidaritätsmechanismus innerhalb der EU zur Verteilung von Geflüchteten gibt. Bisher sind alle Versuche, ein solches System einzuführen, gescheitert. Das liegt vor allem an den osteuropäischen Ländern, die eine verpflichtende Verteilung ablehnen.

Nach wie vor setzt die Bundesregierung auf die Einhaltung der sogenannten „Dublin-III-Verordnung“, die vorsieht, dass nur der Staat, in dem ein Asylbewerber zuerst Asyl beantragt hat, für die Durchführung des Verfahrens zuständig ist. Viele Migrationsexperten sehen die Verordnung aber als gescheitert an.


Die Rückführungen

Wer in Deutschland nicht als Flüchtling anerkannt wird, wird in den meisten Fällen trotzdem nicht abgeschoben. Die Anerkennungsquote für Asylbewerber liegt bei etwa 50 Prozent. Doch abgeschoben wurden 2022 nur 13.000 Menschen.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Eines der Probleme ist, dass viele Herkunftsländer ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen. Die Bundesregierung will nun verstärkt Abkommen mit Herkunftsländern schließen.

Dazu wurde eigens ein Sonderbevollmächtigter Migration eingesetzt: Joachim Stamp von der FDP. Doch mit Ländern wie Afghanistan oder Syrien wird es aufgrund der Sicherheitslage schwierig. Sie wolle Abschiebungen auch dorthin prüfen, hatte Nancy Faeser (SPD) zwar angekündigt. Doch als realistisch gilt das nicht.

Die Bundesregierung will nun zumindest die Liste sicherer Herkunftsstaaten ausweiten, was die Ablehnung von abgelehnten Asylbewerbern erleichtern würde. Im Gespräch sind Georgien und Moldau. Stamp ist mit diesen Staaten über Migrationspartnerschaften im Gespräch.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
false
showPaywallPiano:
false