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Es geht um die Rechte queerer Menschen.

© IMAGO/Martin Müller

Was sind sichere Herkunftsländer? : Queere Menschen dürfen nicht verfolgt werden

Die Bundesregierung und die Unionsfraktion stufen Georgien und Moldau als sicher ein. Wer von dort kommt, soll kein Asyl erhalten, sondern zurückkehren. Dagegen gibt es gute Gründe, nicht nur rechtliche.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Wenn die katholische Kirche gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) dem Innenausschuss des Bundestages ins Gewissen redet, ist das nicht nur ein Datum, das man sich merken sollte. Sondern dann zeigt das, dass etwas wirklich im Argen liegt. So bei der Einstufung weiterer Staaten als „sichere Herkunftsländer“. Da ist nur eines sicher: Was Bundesregierung und Unionsfraktion planen, das geht so nicht.

Die Bundesregierung beabsichtigt die Einstufung von Georgien und Moldau, CDU/CSU und AfD möchten dazu Marokko, Algerien und Tunesien aufnehmen, in denen queeren Menschen mehrjährige Haftstrafen drohen. Herkunftsstaaten dürfen keine Verfolgerstaaten sein. Das hat 28 Organisationen der Zivilgesellschaft auf den Plan gerufen, sich bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas gegen das Gesetz zu stellen.

Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD hat im Ausschuss die Gründe dargelegt. Die Grundlage: Es dürfen laut Bundesverfassungsgericht nur solche Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, in denen alle Bevölkerungs- und Personengruppen vor Verfolgung sicher sind, und das in allen Landesteilen.

Gegen höchstrichterliche Vorgaben

Das spricht schon einmal gegen Ghana und den Senegal, in denen LSBTIQ* vom Staat systematisch verfolgt werden. Dennoch hält die Bundesregierung an ihrer Einstufung fest. Aber auch Georgien und Moldau sind nicht sicher. Aus mehreren Gründen.

Dörr hat recht: Teile beider Staaten werden von Russland kontrolliert, was eine Einstufung ganz offensichtlich verfassungswidrig macht. Hinzu kommt im Blick auf Moldau die Lage von Rom:nja und Sinti:zze, die der katholische Prälat Karl Jüsten beklagt. Und bei Georgien ist es vielfach belegte LSBTIQ*-feindliche Verfolgung.

Mehrere Gerichtsurteile hier in Deutschland stützen diese Auffassung. Belgien hat übrigens Georgien von seiner Liste sicherer Herkunftsstaaten gestrichen. Da ist spätestens jetzt, nach diesen Ausführungen im Innenausschuss und der Intervention bei der Parlamentspräsidentin, die Ampelkoalition in der Pflicht. Im Wort ist sie sowieso, queere Asylsuchende, die bei uns Schutz suchen, nicht durch ihr Handeln in akute Gefahr zu bringen.

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