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Eine Statue der Justitia

© Foto: dpa/David Ebener

36-Jähriger in Berlin vor Gericht: Mann soll Geflüchtete aus der Ukraine in seiner Wohnung vergewaltigt haben

Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung: Wegen dieser Punkte ist ein Mann in Berlin angeklagt. Er soll eine junge Ukrainerin in einer Wohnung sexuell angegriffen haben.

| Update:

Sie hatte ihre ukrainische Heimat verlassen, um in Berlin in Sicherheit zu leben. Als die 27-Jährige am Hauptbahnhof ankam, wurde sie von Henry T. abgeholt. Den Mann kannte sie schon länger über das Internet. Knapp zwei Tage später lief die Frau zu einer Tankstelle und bat einen Verkäufer, die Polizei zu rufen. Auf Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung lautet nun die Anklage. Vor dem Landgericht bestritt T. am Montag sexuelle Gewalt. Andere Vorwürfe gab er zu – weil sie schrie, seien ihm „alle Sicherungen durchgebrannt“.

Die Autorin Maria U. (Name geändert) war am 28. Mai 2022 per Zug angekommen. T. soll ihr nach dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine angeboten haben, bei ihm vorübergehend zu wohnen. Er stand am Hauptbahnhof, als sie ausstieg. Sie fuhren nach Köpenick, wo T. eine Wohnung hatte.

Am nächsten Tag soll es erste Annäherungsversuche gegeben haben. Der Mann aus der Immobilienbranche mit Nebentätigkeit als Pornodarsteller soll Maria U. beim Fernsehen berührt haben. „Sie schlug mehrmals seine Hand weg“, so die Anklage. Seine Stimmung habe sich verschlechtert. In der Nacht habe er die Frau vergewaltigt. Sie habe wiederholt „Nein!“ geschrien und erfolglos versucht, sich loszureißen.

 Plötzlich hat sie geschrien, ich hielt ihr den Mund zu.

Der Angeklagte vor Gericht

Sie wollte laut Anklage die Polizei rufen. Er soll ihr das Handy entrissen, ihr Mund und Nase zugehalten, sie gewürgt, ihr ins Gesicht geschlagen haben. „Er drohte, sie umzubringen, wenn sie die Polizei rufen sollte“, heißt es in der Anklage. Türen habe er verschlossen.

Am zweiten Morgen in der Wohnung gelang es der Frau laut Ermittlungen, auf den Balkon zu laufen. „Helfen!“, habe sie laut und verzweifelt gerufen. T. habe sie in die Wohnung gezogen, sie mit der Hand ins Gesicht geschlagen. Dann habe er sie aufgefordert, ihre Tasche zu packen. Er würde sie in die Stadt fahren. Auf der Straße sei sie weggelaufen.

T. widersprach den Hauptvorwürfen vehement. „Sie war auf der Suche nach einer Beziehung, sie hatte den Wunsch, nach Berlin zu kommen“, sagte er. Von Anfang an seien sie „vertraut“ miteinander umgegangen. Sie hätten sich vor allem per Übersetzer-App verständigt. Sexuelle Handlungen seien einvernehmlich gewesen. Ein „Nein“ habe er nicht gehört. „Plötzlich hat sie geschrien, ich hielt ihr den Mund zu.“ Sie sei hysterisch gewesen, es sei zu einem Schlag gekommen. Mit dem Tode bedroht habe er sie nicht. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.

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