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Das Icon des App Stores (M) auf dem Schirm eines iPhones.

© picture alliance/dpa/Ritchie B. Tongo

Entscheidung durch US-Gericht : Apple muss externe Zahlungsmöglichkeiten zulassen

Im Streit mit einem Spiele-Entwickler um Links zu externen Zahlungsoptionen hat ein US-Gericht eine Anordnung aus 2021 bestätigt. Die Verkaufsprovision aber darf bleiben.

Der US-Technologieriese Apple darf laut einer Entscheidung eines US-Berufungsgerichts weiterhin eine Verkaufsprovision von bis zu 30 Prozent in seinem App-Store einstreichen, muss aber Links zu externen Bezahlmöglichkeiten zulassen.

Im Streit mit dem Spiele-Entwickler Epic Games hat ein US-Berufungsgericht am Montag eine Anordnung aus dem Jahr 2021 bestätigt, wonach Apple App-Entwickler nicht daran hindern kann, Links in ihre Anwendungen einzubauen, die Nutzern Zahlungen außerhalb des Apple-eigenen In-App-Kaufsystems ermöglichen.

Das Verfahren wurde vom „Fortnite“-Schöpfer Epic Games angestrengt. Gleichzeitig bestätigte die Richterin die Entscheidung, dass Apples App Store-Regeln nicht gegen das Kartellrecht verstoßen. Sie ließ die Provisionen von bis zu 30 Prozent für In-App-Zahlungen zu.

Apple berechnet Spiele-Entwicklern, die ihre Produkte über den firmeneigenen App-Store anbieten, zum Teil hohe Provisionen. Über die Links zu externen Bezahlfunktionen kann die Verkaufsprovisionen an den iPhone-Hersteller vermieden werden. Apple kündigte an, gegen die Entscheidung über die Zahlpraktiken in Berufung zu gehen. (Reuters)

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