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Michael Kretschmer spricht sich für eine Obergrenze bei der Zuwanderung aus (Archivbild).

© imago/IPON/Uncredited

„Wir kommen an die Grenzen“: Kretschmer stellt erneut Asylrecht im Grundgesetz infrage

Sachsens Ministerpräsident Kretschmer warnt vor den Grenzen der Belastbarkeit. Er fordert eine Obergrenze für Flüchtlinge, bessere Integration und EU-Außengrenzsicherung.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat in der Debatte um die Zuwanderung nach Deutschland erneut eine Änderung des Grundgesetzes in Bezug auf das Asylrecht ins Spiel gebracht.

Deutschland müsse sich „Handlungsmacht organisieren, und wenn dazu eine Gesetzesänderung notwendig ist, muss man das auch tun“, sagte Kretschmer am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“. Deutschland wolle solidarisch sein, doch „wir kommen an die Grenzen dessen, was möglich ist“, argumentierte der CDU-Politiker.

Kretschmer verwies in diesem Zusammenhang auf mangelnde Wohnungen und Deutschkurse. Zudem funktioniere die Integration an den Schulen nicht, sagte der Ministerpräsident.

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Der CDU-Politiker sprach sich für eine Obergrenze bei der Zuwanderung aus. Es müsse geklärt werden, „dass die Zahlen am Ende des Jahres nicht bei 400.000 oder 500.000 sind“, forderte er.

2015 sei man zu dem Konsens gekommen, „dass die Grenze irgendwo bei 200.000 ist“, sagte Kretschmer mit Verweis auf die Flüchtlingskrise vor acht Jahren. Klar sei, Deutschland werde „auch in Zukunft ein Land sein, das Menschen mit Asylanspruch helfen wird“.

Der sächsische Landeschef sprach sich auch für eine bessere Sicherung der EU-Außengrenzen aus. Es sei „richtig“, die Asylverfahren an der EU-Außengrenze zu organisieren, sagte er mit Blick auf den Vorstoß von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Deutschland habe bei diesem Thema bisher immer gebremst. „Deutschland muss handeln“, forderte Kretschmer. (AFP)

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