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Mit der Reform könnte die Regierungspartei PiS von Parteichef Jaroslaw Kaczynski ihren Einfluss auf den Richterrat ausweiten.

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Polen: Senat verabschiedet Gesetze zur Justizkontrolle

Der polnische Senat hat zwei umstrittene Gesetze zur Kontrolle der Justiz verabschiedet. Eines sieht vor, dass das Parlament künftig über die Besetzung des Landesrichterrates entscheiden kann.

Der polnische Senat hat am Samstag zwei umstrittene Gesetze verabschiedet, mit denen die rechtskonservative Regierung ihre Kontrolle über die Justiz ausbauen will. Eine der Vorlagen sieht vor, dass das Parlament künftig über die Besetzung des Landesrichterrats entscheiden soll. Dem bislang als unabhängig geltenden Gremium obliegt die Besetzung der Richterposten im Land. Mit der Reform könnte die Regierungspartei PiS, die im Parlament eine Mehrheit hat, ihren Einfluss auf den Richterrat erheblich ausweiten.

Die zweite Vorlage erlaubt es dem von der PiS gestellten Justizminister, die Posten der Chefrichter an den ordentlichen Gerichten des Landes direkt zu besetzen.

Das Unterhaus des polnischen Parlaments hatte die Vorlagen bereits verabschiedet. Sie können in Kraft treten, sobald Präsident Andrzej Duda, ein Unterstützer der Regierung, sie unterzeichnet. Dies gilt als reine Formsache.

Kritiker werfen der polnischen Regierung Eingriffe in die Unabhängigkeit der Justiz vor, wodurch die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung beschädigt würden. Senator Bogdan Borusewicz von der oppositionellen Bürgerplattform sagte: "Die beiden Gesetze untergraben die Unabhängigkeit der Justiz." Für Sonntag ist eine Großkundgebung von Regierungsgegnern vor dem polnischen Unterhaus geplant.

Trotz der Kritik treibt die Regierung ihre Bestrebungen zum Ausbau der Kontrolle über die Justiz voran. Erst am Donnerstag brachte sie einen Gesetzentwurf ein, der Kritikern zufolge auf eine Entmachtung des Verfassungsgerichts hinausläuft. Der Entwurf sieht vor, dass Verfassungsrichter, die vom Justizminister nicht gebilligt werden, in den Ruhestand gezwungen werden sollen. Für die Auswahl neuer Richter wäre ebenfalls der Justizminister zuständig.

Die nationalkonservative Regierung hat seit ihrem Amtsantritt vor rund einem Jahr eine Reihe von Reformen umgesetzt, die nicht nur von der Opposition, sondern auch von der EU als Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit kritisiert werden. Die EU-Kommission leitete im Januar vergangenen Jahres ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit in Polen ein. (AFP)

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