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Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Verhandlung vertagt.

© imago/Rüdiger Wölk/imago/Rüdiger Wölk

Partei klagt gegen Verfassungsschutz: AfD verzögert Gerichtsverfahren durch zahlreiche Anträge

Der Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz geht in die nächste Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster vertagt die Verhandlung. Es dürfte zu weiteren Verzögerungen kommen.

In dem Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss weiter verhandelt werden. Nach zwei langen Verhandlungstagen vertagte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Mittwochabend die Verhandlung.

Zuvor hatte die AfD das Verfahren durch zahlreiche Anträge verzögert. Der Verfassungsrechtler Fabian Wittreck geht von weiteren Verzögerungen aus. Nach Einschätzung des Extremismusforschers Andreas Zick können solche Verfahren zu einer anderen Wahrnehmung der Partei führen.

Vorerst bleibt die AfD weiter rechtsextremer Verdachtsfall. Im vertagten Berufungsverfahren um die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall steht noch kein neuer Termin fest. Die Erörterung des Streitstoffs sei noch nicht abgeschlossen, erklärte das Oberverwaltungsgericht am Mittwochabend.

Die AfD-Anwälte hatten die Verhandlung am Dienstag und Mittwoch durch zahlreiche Anträge und zusätzliche Zeugenanhörungen in die Länge gezogen. Schon im Januar war das Berufungsverfahren auf Antrag der Partei verschoben worden.

Wer vor dem Oberverwaltungsgericht so auftritt wie die AfD, macht sich keine Hoffnung, etwas in der Sache zu erreichen.

Fabian Wittreck, Verfassungsrechtler

Auch wenn das Oberverwaltungsgericht neue Termine anberaumt, werde die AfD das Verfahren mit weiteren Anträgen in die Länge ziehen, sagte Wittreck am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst. Nach Einschätzung des Juristen hat die AfD jedoch wenig Aussichten, die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zu kippen. „Wer vor dem Oberverwaltungsgericht so auftritt wie die AfD, macht sich keine Hoffnung, etwas in der Sache zu erreichen“, sagte er.

Ein AfD-Anwalt hatte in der Verhandlung ankündigt, mehrere hundert Beweisanträge zu stellen. Nachdem der Vorsitzende keine gleichgearteten Beweisanträge mehr zulassen wollte, stellte die AfD einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter, der aber zurückgewiesen wurde.

Abschreckende Wirkung auf Wähler?

Verfahren über die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall könnten das Bild von der AfD bei Menschen verändern, „die bislang nicht so viel darüber nachgedacht haben, welche Gesellschaft die AfD eigentlich möchte“, sagte Zick in Bielefeld dem Evangelischen Pressedienst.

Die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall könne diejenigen AfD-Anhänger abschrecken, „die die Hoffnung hatten, dass die Partei rechtskonservativ oder eine Protestpartei ist“. Für AfD-Anhänger, die rechtsextreme Ideen vertreten, treffe das jedoch nicht zu. Er gehe davon aus, dass sich die Partei weiter abschotte und dass die Radikalisierung weiter voranschreite.

In den drei Verfahren vor dem OVG Münster geht es um die Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat (AZ: 5 A 1218/22). Zudem geht es in dem Berufungsverfahren um die Verdachtsfall-Einstufung des sogenannten Flügels der AfD (AZ: 5 A 1216/22) und der Jugendorganisation „Junge Alternative“ (AZ: 5 A 1217/22). Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung.

Für die mündliche Verhandlung vor dem OVG waren lediglich zwei Tage angesetzt. Nach dem noch ausstehenden Urteil wäre eine Revision möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden müsste. Dort würde das Urteil jedoch lediglich auf rechtliche Fehler geprüft. (epd)

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