zum Hauptinhalt
13.03.2024, Nordrhein-Westfalen, Münster: Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz liegt ein Gesetzbuch auf der Richterbank.

© dpa/Guido Kirchner

Tagesspiegel Plus

Kampf gegen die AfD: Die Politik sollte sich nicht länger auf juristischen Verfahren ausruhen

Die Entscheidung über die Einstufung der AfD als Verdachtsfall wurde vertagt. Selbst bei einem Verbot der AfD stellt sich die Frage, was damit gewonnen wäre.

Ein Kommentar von Charlotte Greipl

Wer gedacht hatte, dass Gerichte der Politik die Arbeit in Sachen AfD abnehmen, hat sich getäuscht. Das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster, in dem es um ihre Einstufung als Verdachtsfall ging, wurde vertagt. Die AfD kann es als kostenlose PR verbuchen und sich weiter als verfolgte Unschuld präsentieren. Ohnehin ist fraglich, ob sich Wähler von einem Gerichtsurteil, das die Einstufung der Partei als Verdachtsfall bestätigt, abschrecken lassen würden.

showPaywall:
true
isSubscriber:
false
isPaid:
true
showPaywallPiano:
true