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Der Bundesrat hatte am 22. März das neue Cannabisgesetz der Ampelkoalition passieren lassen.

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„Null Toleranz für Experimente“: Union warnt vor Gefahr für Straßenverkehr durch Teil-Legalisierung von Cannabis

Der parlamentarische Geschäftsführer der Union Frei sieht ein erhöhtes Risiko durch Kiffer am Steuer. Das Gesetz gilt ab morgen, als Regierung würden CDU/CSU es wieder kassieren.

Am morgigen Ostermontag tritt die von der Ampelkoalition beschlossene Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft. Die Polizei in den Bundesländern rechnet daher ab dem 1. April mit einem größeren Arbeitsaufwand für die Beamten – großflächige Kontrollen sind aber vorerst nicht geplant. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt kündigte aber zum Beispiel an, Autofahrer verstärkt auf den Einfluss von Cannabis kontrollieren zu wollen. Damit soll nach Angaben des Landesinnenministeriums in Magdeburg die Gefahr von Unfällen im Straßenverkehr möglichst verringert werden.

Gerade weil der Genuss von Cannabis die Wahrnehmung verändert und die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird, hat Drogenkonsum im Straßenverkehr nichts verloren.

Thorsten Frei, parlamentarische Geschäftsführer der Union

Der parlamentarische Geschäftsführer der Union, Thorsten Frei, sieht in dem Schritt auch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit. „Vor allem für den Straßenverkehr muss die Losung gelten: null Toleranz für Experimente“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Gerade weil der Genuss von Cannabis die Wahrnehmung verändert und die Reaktionsfähigkeit eingeschränkt wird, hat Drogenkonsum im Straßenverkehr nichts verloren.“

Frei sagte weiter: „Wie überhastet das Gesetz eingeführt wird, kann man auch daran sehen, dass viele Folgefragen bisher ungelöst sind.“ 

Der Bundesrat hatte am 22. März das neue Cannabisgesetz der Ampelkoalition passieren lassen. Das nach jahrzehntelangen Diskussionen besiegelte Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar.

Für Fahrten im Straßenverkehr ändert sich auch mit dem 1. April vorerst nichts. Bei wem der Cannabis-Wirkstoff THC nachgewiesen wird, auch wenn der Konsum Tage zurückliegt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit.

In der Rechtsprechung hat sich dafür der niedrige Wert von 1 Nanogramm THC je Milliliter Blut etabliert, ab dem Geldbußen, Punkte und Fahrverbot drohen.

Nach dem Vorbild der 0,5-Promille-Marke für Alkohol soll aber auch ein Toleranz-Grenzwert für THC kommen. Eine Expertenkommission schlug 3,5 Nanogramm vor. Erst ist aber der Bundestag am Zug, ein Gesetz dafür zu beschließen, was noch dauern dürfte.

Der ADAC sprach sich demnach dafür aus, weitere Messverfahren wie die Analyse von Mundhöhlenflüssigkeit zu testen, um zu überprüfen, ob ein Fahrer oder eine Fahrerin nach dem Cannabis-Konsum noch am Steuer sitzen sollten.

Zu dem vorgeschlagenen Grenzwert teilte der Automobilclub mit: „Auch nach der Gesetzesänderung bzw. möglichen Änderung des Grenzwerts ist der ADAC der Ansicht, dass Personen, die unter der Wirkung von Cannabis stehen, kein Kraftfahrzeug führen sollen.“

Frei sagte weiter, neben den gesundheitlichen Risiken vor allem für junge Menschen sei das Gesetz mit „enormer“ Zusatzbelastung für Polizei und Justiz verbunden. „Allein durch die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung müssen in der Justiz über 100.000 Strafakten durchgearbeitet und teilweise Gesamtstrafen neu berechnet werden. Und das, obwohl heute schon tausende Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlen.“

Die Union lehne das Gesetz „ganz grundsätzlich ab“, bekräftigte Frei. Im Falle eines Regierungswechsels werde sie es wieder rückgängig machen. (lem)

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