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Finanzminister Christian Lindner.

© Imago/Marten Ronneburg

Nach dem Stopp im Bundesrat: Hat Christian Lindners Wachstumsgesetz noch eine Chance?

Die Länder wollen die vom Finanzminister geplanten Entlastungen der Wirtschaft so nicht. Sie sind ihnen zu teuer. Was macht die Ampelkoalition im Vermittlungsverfahren?

Manuela Schwesig ist neue Bundesratspräsidentin, am Freitag hat sie nach der Übernahme des Amtes die traditionelle Antrittsrede in der Länderkammer gehalten. Ebenso traditionell hat der Kanzleramtsminister darauf geantwortet.

Wolfgang Schmidt, enger Berater und Mitstreiter von Olaf Scholz seit Jahrzehnten, trat zwar nicht in Sack und Asche an das Rednerpult. Aber seine Erklärungen zum Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse und die Folgen für die Haushaltspolitik nicht nur des Bundes, sondern auch der Länder gingen ihm nicht fröhlich über die Lippen.

Denn das Urteil hat auch im Bund-Länder-Geschäft einige durcheinandergewirbelt. Normalerweise hätte der Bundestag in der kommenden Woche den Etat für 2024 pünktlich verabschiedet, der Bundesrat hätte ihn dann am 15. Dezember abgenickt.

Verbindung mit dem Etat 2024

Stattdessen ist nun Notprogramm angesagt. Schmidt berichtet, dass der Kanzler am Dienstag eine Regierungserklärung im Bundestag abgeben werde, am kommenden Freitag werde dann der zu Wochenbeginn im Kabinett beschlossene Nachtragsetat für 2023 in den Bundestag eingebracht.

Der Bundesrat kann dazu eine Stellungnahme abgeben, und da dieser Etat – eine direkte Folge des Urteils – bis Jahresende im Gesetzblatt stehen muss, ist zügiges Beraten und Beschließen angesagt. Von Sondersitzungen war noch nicht die Rede. Was den Etat 2024 betrifft, neigen die Länderchefs wohl dazu, dass er jetzt nicht eilig beschlossen wird, sondern die Ampel sich etwas Zeit nimmt und die Sache zu Beginn des kommenden Jahres finalisiert wird.

Dann kann auch ein Gesetz mitberaten werden, das am Freitag im Bundesrat vorerst gestoppt wurde. Das Wachstumschancengesetz, ein Projekt von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), wurde von einer deutlichen Mehrheit der Länder in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Ein Geschäft zu Lasten Dritter

Stephan Weil, Ministerpräsident in Niedersachsen

Es ist kein wirklich bedeutendes Gesetz, aber es hat eine nicht unbeträchtliche Haushaltswirkung. Das Einnahmen-Minus durch die von Lindner konzipierten Entlastungen für Unternehmen beträgt gut sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024. In Summe sind es 32 Milliarden bis 2027.

Der Kern des Wachstumschancengesetzes ist eine Investitionsprämie für Klimaschutzvorhaben, dazu kommt eine zeitlich befristete Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und im Wohnungsbau. Auch Forschungsausgaben werden steuerlich begünstigt. Ein Mini-Turbo für die Wirtschaft sozusagen.

Gesetz unausgewogen?

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hält das Verhältnis von Aufwand und Ertrag allerdings für unausgewogen. Er zitierte im Bundesrat eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft, wonach Investitionen in Höhe von elf Milliarden Euro bewirkt würden.

Angesichts der Mindereinnahmen für den Staat also kein gutes Geschäft aus Weils Sicht. Zumal die Einnahmeausfälle zu zwei Dritteln auf Länder und Kommunen entfielen, nur zu einem Drittel auf den Bund. Ein Geschäft zu Lasten Dritter, so Weil. Er hätte es sogar lieber gesehen, wenn der Bundesrat dem Gesetz gar nicht zugestimmt hätte – dann wäre es Aufgabe der Bundesregierung gewesen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Oder das aber bleibenzulassen.

In der SPD haben das manche dem Vernehmen nach für die beste Lösung gehalten. Dann wäre Lindners Gesetz in den Papierkorb gewandert, zumal die Koalition im Bund ja ohnehin schauen muss, wie sie die Etats ab 2024 neu aufstellt. Da sind Mindereinnahmen plötzlich nicht mehr so gefragt. Und wenn Lindner auf die Umsetzung des Gesetzes besteht, könnte man ihm an anderer Stelle etwas abverlangen.

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