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Die FDP lehnt den Vorstoß von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis90/Die Grünen) zur Kindergrundsicherung aktuell ab.

© dpa/Michael Kappeler

Für Kindergrundsicherung: Paus will 5000 neue Stellen bei Familienbehörden ansiedeln

Für ihre prestigeträchtige Sozialreform braucht Lisa Paus neue Stellen. Die FDP fürchtet mehr Bürokratie. Um den Widerstand aufzulösen, nennt die Familienministerin nun mehr Details.

Das Bundesfamilienministerium will die zusätzlichen 5000 Stellen für die künftige Kindergrundsicherung bei den örtlichen Familienbehörden ansiedeln. Das teilte das Ministerium am Freitag auf Nachfrage von Journalisten mit.

„Die zusätzlichen Stellen werden bei den örtlichen Familienservices angesiedelt und für die Administration der Kindergrundsicherung benötigt“, hieß es. Sie seien nötig, um die künftigen Anträge zu bearbeiten und Familien, die einen Leistungsanspruch haben, zu beraten, erklärte das Ministerium von Lisa Paus (Grüne).

Die Bundesfamilienministerin hatte mit ihrem Vorstoß, für die geplante Kindergrundsicherung 5000 neue Stellen schaffen zu wollen, den Koalitionspartner FDP gegen sich aufgebracht. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte von Paus einen grundsätzlich überarbeiteten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung gefordert.

Der wird derzeit im Parlament zwischen den Fraktionen beraten. Aus der FDP-Fraktion hieß es, der Entwurf von Paus sei in seiner jetzigen Form „nicht zustimmungsfähig“. Es sei nicht vermittelbar, dass nun so viele Stellen in der Verwaltung geschaffen werden sollen, wenn das eigentliche Ziel der Sozialreform mehr Hilfen für Bedürftige und eine Vereinfachung von Strukturen sei.

Das Familienministerium verwies in seiner Begründung für die 5000 Stellen auch auf die Bundesagentur für Arbeit, mit der das Ministerium den Bedarf auf Basis der zu erwartenden Zahl an künftigen leistungsberechtigten Kindern ermittelt habe.

Die Agentur für Arbeit habe im vergangenen November von „rund 5000 Stellen“ gesprochen, „um Behördenvorgänge für die Familien effizienter und schneller zu machen und um der angestrebten höheren Inanspruchnahme der Leistung gerecht werden zu können“, hieß es dazu. Diese Dimension sei auch im Gesetzentwurf abgebildet, den das Bundeskabinett im vergangenen Jahr verabschiedet habe.

Mit der Kindergrundsicherung sollen ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung gilt als das sozialpolitische Prestigeprojekt der Grünen. Das Kabinett hatte im September einen Gesetzentwurf mit dem Ziel verabschiedet, dass die Kindergrundsicherung am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Nach Bedenken der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesrats kündigte die Bundesregierung im Dezember an, den Zeitplan zu überprüfen. (dpa)

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