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Der Verfassungsschutz will offenbar ein neues Gutachten zur AfD erstellen.

© IMAGO/Hanno Bode

Baldige Einstufung als „gesichert extremistisch“?: Verfassungsschutz will AfD offenbar neu bewerten

Bislang wird die Partei als Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch einem Bericht zufolge ist ein neues Gutachten fast fertig. Demnach will das Amt nur noch einen Gerichtsentscheid abwarten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, wie die Zeitung am Sonntagabend berichtete.

Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall des Rechtsextremismus geführt. Doch dem Bericht zufolge sitzt ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen.

Lediglich aus Rücksicht auf die im März bevorstehende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, wo die Partei gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Beamten noch etwas warten.

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Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD stammt vom Frühjahr 2021. Seit spätestens März 2023 ist dem Bericht zufolge in internen E-Mails des Bundesamts von einem „AfD-Folgegutachten 2023“ die Rede, an dem gearbeitet werde.

Im vergangenen April kursierte demnach in der Behörde ein erster Entwurf einer Gliederung. Das Dokument listet die schon bekannte Kritik des Verfassungsschutzes an Rassismus und Autoritarismus in der AfD auf. Es enthält unter der Überschrift „Entwicklung der Partei seit März 2022“ aber auch einen neuen Punkt: „Verhältnis zu Russland“.

Eigentlich sah der Zeitplan vor, dass die Verfassungsschützer ihr neues Gutachten schon fertig haben sollten. Eine entsprechende interne Absprache wurde nach Informationen der SZ im vergangenen Mai von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang (CDU) und dessen Stellvertreter Sinan Selen abgesegnet.

Amt will offenbar Ausgang der AfD-Klage in Münster abwarten

Im Bundesamt ist ein eigenes „Koordinierungsteam“ mit der Bearbeitung der AfD befasst. Unter Haldenwang ist die entsprechende Abteilung für Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren stark vergrößert worden.

Im Dezember 2023 hätte demnach alles fertig sein sollen. Nur die Justiz hat diesen Zeitplan dann offenbar gebremst. Das OVG Münster, das noch über die Berufungsklage der AfD gegen ihren „Verdachtsfall“-Status entscheiden muss, hat seine Verhandlung in der Sache immer wieder verschoben und nun schließlich auf März festgelegt.

In internen Verfassungsschutz-Mails heißt es dazu dem SZ-Bericht zufolge, die zu erwartenden „Erwägungen“ des Gerichts sollten im neuen AfD-Gutachten noch „möglichst berücksichtigt werden“.

Der Verfassungsschutz will demnach noch reagieren können, falls das Gericht unerwartete, neue Fragen hat. Falls aber alles dabei bleibt, dass die Justiz - so wie schon in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Köln im Frühjahr 2022 - dem Verfassungsschutz grundsätzlich beipflichtet, würde dem neuen Gutachten nichts im Wege stehen.

Auf Anfrage der SZ teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Sonntag mit: „Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutrifft oder nicht.“

Wenn das Bundesamt in der Vergangenheit ein umfangreiches neues Gutachten zur AfD oder einer von deren Gliederungen vorlegte, dann um eine veränderte Einstufung zu verkünden.

2019 war es die erstmalige Einstufung der AfD als „Prüffall“ auf Rechtsextremismus, 2020 die Hochstufung des stramm rechten Flügels der Partei zur „gesichert extremistischen Bestrebung“, 2021 die Hochstufung der Gesamtpartei zum „Verdachtsfall“, 2023 die Hochstufung der Jungen Alternativen zur „gesichert extremistischen Bestrebung“. (AFP)

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